Mietvertrag geschlossen, anschließend sofort gekündigt wg. verschwiegener Mängel

  • Hallo Community,

    mein erster und leider auch sehr umfangreicher Beitrag - ich hoffe, dass ich das richtige "Unterforum" gewählt habe.

    Wir haben eine Wohnung besichtigt und diese hat uns auf den ersten Blick gefallen.

    Der Vermieter hat uns darauf hingewiesen, dass im Bad noch die Duschkabine eingebaut wird, sowie gestrichen wird. Alles sollte bis zum Einzug fertig sein.

    Wir haben den Mietvertrag dann am 14.12. unterschrieben und diese Punkte wurden im Mietvertrag nicht festgehalten.

    Die Schlüsselübergabe sollte am 14.01. stattfinden.

    Wir waren gemeinsam mit dem Vermieter vor Ort und sind nochmals durch die Wohnung durchgegangen. O.g. Reparaturen bzw. der Einbau fehlte und gestrichen wurde nicht.

    Des Weiteren ließ sich der FI-Schutzschalter im Schaltschrank nicht "aktivieren". Da mein Vater Elektriker ist, hat er sich das angeschaut und den Fehler schnell gefunden. Die Dunstabzugshaube war wohl defekt oder wurde falsch angeschlossen. Vermutlich ging aus diesem Grund der Heizung/Strom in dieser Wohnung seit 14.12. nicht.

    Wir haben das festgehalten und dummerweise Kaution bzw. Miete für den halben Monat bezahlt.

    Nachdem der Vermieter die Wohnung dann verlassen hatte, sind uns weitere gravierende Mängel aufgefallen:

    - Türrahmen waren beschädigt (nicht gesehen, da die Türe offen war)

    - Dunstabzugshaube funktioniert nicht

    - im Bad ist ein großer Teil der Fliesen locker und könnte jederzeit von der Wand brechen

    - bei einem Fenster hat die Silikonfuge gefehlt und somit zieht es

    - die Zuleitung der Satellitenschüssel wurde abgeschnitten, sodass es nicht möglich ist, TV-Empfang zu bekommen

    - in der Waschküche lässt sich die Wohnung bzw. die Waschmaschine/Trockner nicht separat an eine ihr zugewiesene Steckdose anschließen

    - der Laminatboden sowie einige Fliesen weißen Risse und Unebenheiten auf

    - es lag /liegt bisher kein Energieverbrauchsausweis vor

    Diese Mängel haben wir fotografiert und haben bereits am 15.01. die Wohnung gekündigt. Die Mängel haben wir in der Kündigung aufgeführt und per Einschreiben mit Schlüsseln an den Vermieter zurückgesendet, sodass weitere Besichtigungen mit neuen Interessenten durchgeführt werden können.

    Nach einigen Telefonaten mit dem Vermieter kam nun eine Antwort zurück.

    Die Beschädigung der Türrahmen wurde zurückgewiesen und uns wurde bei Übergabe mitgeteilt, dass diese wohl gerichtet wurden. Belegbar sei dies mit einer Rechnung eines Schreiners.

    Mein Vater hatten nach der Schlüsselübergabe die Elektrik geprüft und den Fehler festgestellt und auch mitgeteilt bzw. schriftlich im Schaltschrank einen Hinweis zurückgelassen.

    Der Vermieter schreibt nun, dass er am Schaltschrank herumfingerte und die Elektrik seit diesem Eingriff nicht mehr funktionierte. Dies kann sie anscheinend bezeugen, da anscheinend ein befreundetes Ehepaar zuvor mit in der Wohnung war.

    Weiter schreibt sie, dass es dafür Zeugen gibt und bezieht sich auf die bei der Renovierung beteiligten Handwerker (die aber seit 14.12. anscheinend nicht mehr in der Wohnung waren).

    Es gäbe ein Übergabeprotokoll der Handwerker an den Vermieter.

    Welche Rechten und Pflichten haben wir in diesem Fall und was für Möglichkeiten haben wir, schnellstmöglich und ohne weitere Kosten aus diesem Mietvertrag herauszukommen?

    Vielen Dank für eine Rückmeldung. Ich hoffe, dass einigermaßen verständlich hervorgeht, wie die Vorgehensweise war.

    VG

    sky

  • Welche Rechten und Pflichten haben wir in diesem Fall und was für Möglichkeiten haben wir, schnellstmöglich und ohne weitere Kosten aus diesem Mietvertrag herauszukommen?

    Schnellsmöglichst ohne Kosten dürfte sich wohl nicht erfüllen lassen. Da ihr ja sofort gekündigt habt endet der Mietvertrag am 30. April. Vorausgesetzt ihr habt einen unbefristeten Mietvertrag unterschrieben.

    Über mögliche Schadensersatzforderungen gegen den verhinderten Vermieter müsst ihr einen Anwalt für Mietrecht einspannen.

  • Die Frage ist, ob fristlos gekündigt haben, auch eine "sofortige Kündigung" könnte so ausgelegt werden, insb. wenn auch gleich der Schlüssel mit zurück ging. Dafür müsste man den genauen Wortlaut haben.

    Je nachdem wie gekündigt worden ist, habt ihr keine Pflichten mehr, da der Mietvertrag beendet worden ist oder ihr habt die normalen Pflichten bist zum Ende April, siehe Köbes.

    Ob eine fristlose Kündigung hier durchgeht ist die andere Frage, das ist vom Einzelfall abhängig und kann schlecht beurteilt werden, da man vorher die Beweislage nie einschätzen kann.

    Am Ende bleibt nur ein Gang zum Anwalt.

  • Hallo Sky,

    soweit es sich um einen unbefristeten Mietvertrag handelt:

    Ich könnt/konntet natürlich jederzeit kündigen - allerdings liegen hier meines Erachtens nicht die Voraussetzungen für eine fristlose Kündigung vor. Ihr habt also eine ganz normale Kündigungsfrist von 3 Monaten einzuhalten. Das Zurücksenden der Schlüssel entbindet euch nicht einfach von euren Pflichten.

    Wenn im Rahmen eines Vertrags Mängel am Vertragsgegenstand (hier: Mietwohnung) auftreten, muss man dem Vertragpartner die Gelegenheit zur Mängelbeseitigung geben. Erst, wenn diese Gelegenheit zur Behebung der Mängel vom Vertragspartner nicht wahrgenommen wird, kann man weitere Schritte einleiten (z.B. Mietminderung).

    Ich vermute mal ganz stark, dass ihr die Wohnung einfach nicht mehr haben wolltet undeinen "passenden" Weg gesucht habt, das Mietverhältnis rasch zu beenden.

    Ich frage mich zum Beispiel, wo ihr nun - da ihr so kurzfistig ausgezogen (oder gar nicht erst eingezogen) seid, überhaupt wohnt...

    Gruß,

    anonym2

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