Ablauf bei Todesfall

  • Hallo liebe Community

    wir befinden uns momentan in folgender Situation:

    Meine Schwiegermutter ist am Dienstag verstorben. Sie hat alleine in einer Wohnung gewohnt, die wir aktuell entrümpeln.

    Nun möchten wir natürlich schnellstmöglich die Wohnung übergeben. Wir wissen, dass wir eine Kündigungsfrist von drei Monaten haben. Nun war eben der Vermieter bei uns und hat sich die Wohnung angesehen (um Fragen zu klären, ob z.B. die Küche in der Wohnung bleiben kann. Wurde vor einigen Jahren selbst gekauft).

    Auf die Frage ob wir uns um einen Nachmieter suchen können, um die Wohnung schnellstmöglich weiterzuvermieten, verneinte er dies, er wolle sich selbst drum kümmern, Nun machen wir uns Sorgen, dass der Vermieter sich dafür ewig Zeit lässt und wir die Wohnung noch drei Monate weiter bezahlen müssen.

    Dürfen wir uns trotzdem darum kümmern, Nachmieter zu suchen? Ich habe mal davon gehört, dass wenn der Vermieter drei von uns gesuchte Mieter ablehnt, wir von der Monatsmiete freigestellt sind. Stimmt das? Was können wir sonst machen?

    Die Tochter der verstorbenen ist das alleinige Erbe und ist Studentin, kann also keinerlei Kosten übernehmen (abgesehen von denen, die mit der Mietkaution gedeckt wären).

    Vielen Dank schon mal für Hilfe

    LG

    Jonas

  • Ich habe mal davon gehört, dass wenn der Vermieter drei von uns gesuchte Mieter ablehnt, wir von der Monatsmiete freigestellt sind. Stimmt das?

    Das Märchen mit der Nachmietersuche ist wirklich nicht auszurotten, also hat der Vermieter das Recht auf seiner Seite. Deshab so schnell wie möglich die Wohnung leer räumen.

    Google gibt auch jede Menge Antworten: hier

  • Das Erbe sollte - innerhalb 6 Wochen - ausgeschlagen werden.

    Mit dem Nachlassgericht in Verbindung setzen.

  • Das Erbe sollte - innerhalb 6 Wochen - ausgeschlagen werden.

    Das bedeutet, das die Erbin nichts behalten darf, kein Foto, keine Erinnerung, rein gar nichts.

    Außerdem stellt sich die Frage, ob die Kündigung der Wohnung und das entrümpel bereits als Annahme gewertet werden kann.

    Die Pflichten aus dem Mietvertrag enden aber nicht schneller nur weil man kein Geld hat. Im schlimmsten Fall wird dann geklagt und vollstreckt.

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