Kündigung Eigenbedarf - Wohin jetzt ?

  • Hallo,

    Ich bin eine alleinerziehende 5 fache Mutter und mein Vermieter hatt nun unsere gemietete Wohnung verkauft.

    Der Käufer bzw neue Eigentümer möchte am liebsten schon in nicht mal 3 Monaten einziehen (bekam noch keine Kündigung).

    Ich suche schon länger ein kleines Haus oder Reihenhaus für meine Kinder und mich und es ist wirklich fast nichts zu finden zudem vermieten natürlich die meisten nicht gern an eine alleinerziehende Mama mit 5 Kinder dazu derzeit noch ohne Job (meine jüngste ist 1Jahr alt).

    Ich habe wirklich große Angst was ist wenn ich nun nichts finde.

    Was kann ich tun ? Bzw kann ich irgendwas tun ? Muss ich nach Kündigung raus innerhalb 3Monate auch wenn ich nichts habe ?

    Wäre ich ohne Kinder würde ich nur keinen so großen Kopf machen doch in dem Fall bekomme ich Angst.

    Kennt sich jemand aus ?

    Bitte um Hilfe ???

    Lg

  • Erstmal ganz ruhig bleiben, noch ging gar keine Kündigung ein. Damit ist der frühste Kündigungstermin der 30. April wenn ich mich jetzt nicht verrechnet habe.

    Solltest du dann eine Kündigung erhalten und es ist keine Ersatzwohnung in Sicht gibt es die Möglichkeit einer Härtefallregelgung und dann kannst du auch weiter darin wohnen bleiben.

    Du siehst, es besteht kein Grund zur Panik, du hast noch genug Zeit und wenn es hart auf hart kommt, bleibst du weiter geschützt.

  • Muss ich nach Kündigung raus innerhalb 3Monate auch wenn ich nichts habe ?

    Hallo,

    darkshadow hat Recht, erst einmal ruhig bleiben, die Kündigungsfrist bemisst sich danach wie lange das Mietverhältnis bereits besteht, das wissen wir nicht, denn das hast du nicht geschrieben.

    Dann sehe auch ich, dass bei dir eine Härtefallregelung greifen könnte.

    Warte mal ab was da kommt und wenn was kommt, dann stell das mal hier ein, vorher kann man nur spekulieren.

    Gruß

    BHSHuber

  • mein Vermieter hatt nun unsere gemietete Wohnung verkauft.

    Hallo,

    "nun", das klingt schon mal gut. Der neue Vermieter kann frühestens dann kündigen, wenn er im Grundbuch eingetragen ist. Und das kann dauern.

    Der Käufer bzw neue Eigentümer möchte am liebsten schon in nicht mal 3 Monaten einziehen (bekam noch keine Kündigung).

    Kann er ja geren wollen, aber so schnell geht das nicht.

    Dauert das Mietverhältnis länger als 5 Jahre, beträgt ihre Kündigungsfrist 6 Monate, und wohnt der Mieter schon länger als 8 Jahre in der Wohnung, gilt eine Kündigungsfrist von 9 Monaten.

    Wie die anderen schon geschrieben haben. Situation ist natürlich schlimm, aber nicht überkritisch. Du bist relativ gut geschützt, so dass du nicht so schnell raus musst.

    Aber früher oder später wird der Eigentümer seinen Bedarf durchsetzen können. Fang also schon an zu suchen. Du solltest aber nicht mit allzu hohen Ansprüchen ran gehen. Wenn es ein Haus oder Reihenhaus sein soll, sehe ich schwarz, dass du so etwas irgendwann findest.

    Gruß

    H H

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