Kurzfristiges verlassen der gemeinsamen Wohnung

  • Hallo!

    Habe leider zu dem speziellen Fall in dem meine Freundin gerade steckt über die Suchfunktion nichts gefunden, hoffe dass ich da nichts übersehen habe.

    Problem ist folgendes:

    Sie hat bisher eine gemeinsame Wohung mit einem guten Bekannten von ihr gehabt, hat sich damals eben so ergeben.

    Jetzt ist es aber so dass sich der besagte Bekannte wie das letzte Arschloch verhalten hat, jeder weitere Tag in der Wohnung wurde dementsprechend zur Qual.

    Wurde gegen Ende so unangenehm dass ein spontanes verlassen bzw. ausziehen der Wohnung notwendig war.

    Hier das Problem: sie stehen beide im Mietvertrag.

    Welche Maßnahmen müssen jetzt ergriffen werden damit sie aus der Sache ohne Probleme draußen ist?


    Vielen Dank schonmal für eure Aufmerksamkeit und eventuelle Hilfe.

  • Dieser vorhandene Mietvertrag muss von beiden Mietern gekündigt werden, das dürfte wohl klar sein. Wenn der Vermieter mit "ihm" einen neuen Mietvertrag abschließt ist "sie" aus der Nummer raus. Sollte "er" die Kündigung nicht unterschreiben, muss "sie" diese Unterschrift beim Amtsgericht "erkämpfen".

  • Welche Maßnahmen müssen jetzt ergriffen werden damit sie aus der Sache ohne Probleme draußen ist?

    Es gibt hier zwei Möglichkeiten:

    1. der Vermieter stimmt zusammen mit dem Mitbewohner einem Austritt der Freundin aus dem Mietverhältnis zu. Hier müsste dann ein Nachtrag zum Mietvertrag geschlossen werden, welchen alle Parteien unterzeichnen
    2. Der Vermieter stimmt nicht zu, dann muss das Mietverhältnis von beiden Vertragsparteien gekündigt werden. Stimmt der Mitbewohner nicht zu, muss die Freundin auf Zustimmung klagen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Wie gesagt, wenn der Vermieter mitspielt, kann die Freundin vielleicht auch aus dem Mietverhältnis austreten.

    Sprechen müssen allerdings alle drei Parteien miteinander, da alle gleichberechtigt sind. Vermieter und die Freundin allein können nicht ohne Mitsprache des Mitbewohners irgend etwas vereinbaren.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Wie gesagt, wenn der Vermieter mitspielt, kann die Freundin vielleicht auch aus dem Mietverhältnis austreten.

    Sprechen müssen allerdings alle drei Parteien miteinander, da alle gleichberechtigt sind. Vermieter und die Freundin allein können nicht ohne Mitsprache des Mitbewohners irgend etwas vereinbaren.

    Hallo,

    diese Aussage ist nicht ganz richtig. Theoretisch kann der Vermieter einen der Mieter von den vertraglichen Verpflichtungen befreien. D.h mit allen zukünftigen Forderungen wended er sich nur noch an den anderen Mieter.

    Es gibt aber nur wenige Fälle in denen der Vermieter so etwas machen sollte. Z.B. wenn er den verbleibenden Mieter gerne auch alleine behalten möchte, aber weiß dass dieser aus irgendwelchen Gründen die Vereinbarung nicht unterschreiben würde.

    Ist aber alles nur theoretsich. Praktisch ist eine Einigung mit allen Vertragparteine am sinnvollsten.

    Gruß

    H H

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