Hallo,
ich habe Ende 2014 einen Keller als Privatperson in einem Bürogebäude angemietet.
Nun habe ich Ende 2017 eine Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2016 erhalten
und habe mich sehr gewundert, da weder für die vorangegangenen Jahre eine
Nebenkostenabrechnung erfolgte und auch im Mietvertrag diese nicht festgelegt und enthalten ist.
Ist es nicht so, dass eine Nebenkostenabrechnung expizit im Mietvertrag vereinbart werden muss?
Folgende Posten sind aufgeführt und berechnet:
- Winterdienst
- Hauswart
- Gartenarbeiten
- Schädlingsbekämpfung
- Versicherungen
- Allgemeinstrom
- Kosten für Aufzug
- Wartung Grundsielleitung
Diese Kosten werden mir Anteilig auf 30,00 m2 berechnet, laut Mietvertrag habe ich jedoch nur eine
Fläche von 24,6 m2 angemietet.
Ich würde mich sehr freuen, wenn ich Tipps von euch bekommen könnte, ob eine Nebenkostenabrechnung
gerechtfertigt ist. Letztendlich handelt es sich um einen Keller und nicht um Bürofläche.
Viele Grüße und ein frohes neues Jahr!
I.C.
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