Hallo in die erfahrene Runde,
ich wohne seit 06/2007 in einer 30m² Mietwohnung und bin eine von 18 Bewohnerinnen dieses Hauses, neben einem Ladenlokal und einem Hotel.
Zum 1. Februar 2009 wurde die Immobilie verkauft. Von einem Privateigentümer an eine Immobiliengesellschaft.
Am 20. Dezember 2010 habe ich die erste Nebenkostenabrechnung der seit Eigentümerwechsel zuständigen Hausverwaltung für den Zeitraum 1.2.-31.12.2009 erhalten. Eine Nachzahlung in Höhe von € ~ 150 sollte zum 3. Januar 2011 fällig werden. Die Abrechnung trägt das Datum 14. Dezember 2010.
Unter Hinweis auf das Recht zur Prüfung innerhalb von 30 Tagen habe ich der Hausverwaltung am 11. Januar 2011 mitgeteilt, warum ich bisher noch keine Zahlung geleistet habe und einige Fragen zur Abrechnung gestellt.
Insbesondere die Positionen, die im Vergleich zur Vergangenheit enorm angestiegen sind, wollte ich gerne näher erläutert haben.
Nach einigem Schriftwechsel hin und her ist der Stand der Dinge derzeit der folgende und ich habe im Wesentlichen drei Fragen:
--> Die Stadtwerke hat die Zählerstände für (Kalt)Wasser und Aufzugstrom geschätzt (Belege liegen mir in Kopie vor) und auf der Abrechnung extra darauf hingewiesen, dass die Abrechnung auf Schätzung basiert und dass die Zählerstände bitte mitgeteilt werden sollen (Zitat: "Der Zählerstand wurde geschätzt, dadurch können sich gravierende Abweichungen zum tatsächlichen Verbrauch ergeben. Teilen Sie uns bitte Ihre aktuellen Zählerstände mit!")
Darf die Nebenkostenabrechnung auf Basis einer solchen Schätzung ermittelt werden? Es liegt ja nicht an mir, dass ich zum Ablesetermin nicht da war - meine Stromkosten, die die Stadtwerke direkt mit mir privat abrechnet, sind jedenfalls noch nie geschätzt worden. Da lagen die Zählerstände immer korrekt vor.
Einige andere von mir gestellte Fragen sind nach wie vor unbeantwortet. Sie werden schlichtweg ignoriert.
--> Da die Treppenhausreinigung im Auftrage des Eigentümers durch einen Dritten durchgeführt wird und dies seit dem Eigentümerwechsel nur noch sehr liederlich bis gar nicht durchgeführt wurde (ich habe mich über Monate hinweg regelmäßig beschwert, dass nicht ordentlich geputzt wurde, bis die Kraft schließlich entlassen wurde), habe ich gefragt, ob die Rechnungen entsprechend gekürzt wurden, da die Leistung nicht vertragsgemäß erbracht wurde.
Antwort der Hausverwaltung: "Genaue Infos zu der Pos. Hausreinigung/Hausmeister wurden beim Eigentümer angefragt, sobald ich Einzelheiten weiss, teile ich Ihnen diese mit."
Darauf meine Rückfrage: Wie wurde die Nebenkostenabrechnung von Ihnen in diesem Punkt erstellt, wenn Ihnen die Einzelheiten derzeit nicht bekannt sind?
Die Antwort darauf: "Die Kosten der Hausreinigung/Hausmeister wurden anhand der angefallenen Lohnkosten berechnet, wie es auch üblich ist."
Ich bin also noch nicht schlauer wie vorher :-S Darf ich hier meinem Ermessen nach kürzen, wenn mir keine Belege vorgelegt werden?
--> Außerdem habe ich erfragt, wie hoch die in der Nebenkostenabrechnung enthaltenen Lohnkosten sind, damit ich diese in meiner Einkommensteuererklärung für die Steuerermäßigung gem. § 35a EStG ansetzen kann. Für diese Auskunft verlangt die Hausverwaltung eine Gebühr von € 10 zzgl. Umsatzsteuer. Ist das zulässig? Ich halte das für eine Unverschämtheit.
Allgemein gesagt, bin ich ratlos. Ich habe das Gefühl machtlos zu sein, da ich einfach keine Antworten auf meine klar formulierten Fragen erhalte.
Weiß hier jemand Rat, ob dieses Verhalten von Seiten der Hausverwaltung rechtens ist?
Danke vorab für Rückmeldungen
und viele Grüße
Squirry