Kündigung wegen Eigenbedarf - Grund wirksam?

  • Hallo zusammen,

    folgender Sachverhalt:

    Meine Freundin und ich bewohnen die Wohnung seit ca. 2,5 Jahren. Letzte Woche haben wir nun von der Vermieterin eine Kündigung wegen Eigenbedarf erhalten. Der angeführte Grund im Schreiben ist, dass der Sohn der Vermieterin sein Haus, in dem er gegenwärtig wohnt, seiner Tochter und ihrem Ehemann sowie ihren beiden Kindern zur Verfügung stellen möchte.

    Folgende Hintergründe kommen noch hinzu:

    Das besagte Wohnhaus, aus dem der Sohn der Vermieterin ausziehen möchte, besteht aus 3 separaten Wohnungen und ist somit ein Mehrfamilienhaus. Davon wird eine Wohnung gegenwärtig von ihm und seiner Ehefrau bewohnt. Die anderen beiden Wohnungen werden von seiner Tochter, ihrem Ehemann und deren beiden Kindern bewohnt.

    Wie wir herausfanden, möchten der Sohn und seine Frau nicht aus Plätzgründen ausziehen, sondern wegen persönlicher Differenzen mit ihrer Tochter und deren Ehemann.

    Da, wie bereits beschrieben, die Wohnungen in dem Mehrfamilienhaus separiert sind, fragen wir uns nun, ob der Eigenbedarf dann überhaupt berechtigt ist. Wäre ein Widerruf der Kündigung sinnvoll?

    Vielen Dank im Voraus

  • Grundsätzlich besagt der § 573 BGB nur, dass eine Kündigung rechtmäßig ist, wenn der Vermieter die Wohnung für sich oder seine Angehörige nutzen möchte.

    Mehr steht dort nicht drin.

    Eine solche Kündigung wäre nur dann unwirksam, wenn der Eigenbedarf vorgeschoben ist, um dich loszuwerden.

    Der Sohn möchte ja aber tatsächlich einziehen. Seine persönlichen Gründe, warum er dort tatsächlich einzieht, sind eigentlich unerheblich.

    Es steht nirgends geschrieben, dass ein Eigenbedarf nur aus Platzgründen möglich ist.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

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