Hallo zusammen,
ich bin neu hier und habe eine Frage.
In der Rubrik "Kündigung" habe ich nichts passendes dazu gefunden, also stelle ich sie hier.
In meinem Mietvertrag wurde eine Mietdauer von 2 Jahren festgelegt. Ich weiß, solche Verträge sollte man nicht eingehen, aber es gab keine zumutbare Alternative.
Allerdings vermute ich, das dies in meinem Fall nicht rechtsgültig ist, belehrt mich bitte eines besseren falls doch.
Also, im Vertrag steht:
"Mietdauer
Der Mietvertrag beginnt am ... und endet mit Ablauf des ... da der Vermieter nach Ablauf der Mietzeit die Räume als Wohnung für sich selbst, seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushaltes nutzen will"
Soweit alles gut würde ich sagen, aber dann haben wir handschriftlich hinzugefügt:
"Die Mietdauer verlängert sich nach Ablauf des Mietverhältnisses um weitere 2 Jahre, falls keine der beiden Parteien das Mietverhältnis kündigt"
In meinen Augen ist es ein Widerspruch zum Grund des Vermieters, weshalb das Mietverhältnis befristet ist.
Zudem habe ich noch keine Infos über die Rechtsgültigkeit einer automatischen Verlängerung von 2 Jahren eingeholt.
Ich hoffe das ihr mir erklären könnt, was das rechtlich für mich bedeutet und ob ich doch früher aus dem Vertrag heraus komme.
Danke im Voraus und viele Grüße
bini_102