In meiner Dachgeschosswohnung gibt es einen kleinen Abstellraum, zu dem man nur über eine winzige Tür gelangt. Diese Tür hat die Maße: 60 cm lichte Breite und 115 cm lichte Höhe. Frage: Wird die Fläche des Abstellraums trotz der kleinen Tür wie jeder andere Raum zur Wohnungsgrundfläche gezählt?
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