Betriebskostenabechnung hinfällig ?

  • @ Mainschwimmer

    Ich möchte hier jetzt kein Referat zum Thema "Zwangsverwaltung" abhalten, aber vielleicht sollten Sie sich damit einmal auseinander setzen.

    In dem hier geschilderten Fall erfolgte die Beschlagnahme der Wohnung zum 01.05.2009. Dies bedeutet, dass sämtliche Zahlungen, die der Mieter nach der Beschlagnahmung noch an den Vermieter oder die von diesem beauftragte Verwaltung leistet, dem Zwangsverwalter gegenüber als nicht gezahlt gelten.

    Wenn jetzt allerdings die Verwaltung den Zeitraum vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009 mit dem Mieter abrechnet, die Beschlagname des Grundstücks aber schon zum 01.05.2009erfolgt ist, liegt es doch auf der Hand, das hier etwas nicht stimmen kann.

    Wenn überhaupt, so dürfte der ehemalige Verwalter, der ja für den Vermieter tätig gewesen ist, maximal den Zeitraum bis zum 30.04.2009 mit dem Mieter abrechnen und selbst das ist fraglich, da er durch die Beschlagnahme des Grundbesitzes nicht mehr berechtigt ist, Zahlungen in Empfang zu nehmen. Ich kann mir kaum vorstellen, dass der Zwangverwalter weiterhin die Verwaltung der Wohnung dem vom Vermieter beauftragten Verwalter überlässt. Das wäre schon äußerst ungewöhnlich.

    Würde nun der Mieter die vom ehemaligen Vewalter geforderte Nachzahlung an diesen entrichten, kann er das Geld genauso gut verschenken.

    Mann kann es drehen und wenden wie man möchte, aber eine ordnungsgemäße Abrechnung mit dem Mieter, zumindest für die Zeit vom 01.05.2009 bis zum 31.12.2009, kann und darf in diesem Fall nur durch den Zwangsverwalter erfolgen

  • Mann kann es drehen und wenden wie man möchte, aber eine ordnungsgemäße Abrechnung mit dem Mieter, zumindest für die Zeit vom 01.05.2009 bis zum 31.12.2009, kann und darf in diesem Fall nur durch den Zwangsverwalter erfolgen

    Danke Gruwo, dass Sie mich für blöd halten.

    Wenn Sie meine Beiträge etwas genauer gelesen hätten, müsste Ihnen eigentlich aufgefallen sein, dass ich nur davon geschrieben habe, dass der Zwangsverwalter entscheiden wird, wer das Geld bekommt.

  • Zitat

    Danke Gruwo, dass Sie mich für blöd halten

    Hmm - hab ich das irgendwo in meinem Post behauptet?

    Doch um auf Ihre Antwort zurück zu kommen - Ich zitiere:

    Zitat

    Tatsache ist doch, dass Betriebskosten angefallen sind und abgerechnet wurden. Darum müssen die auch vom Mieter bezahlt werden, da sind wir uns doch einig

    Genau dieser Satz stört mich und kann gerade hier durchaus vom Ersteller des Threads missverstanden werden. Und es geht nicht darum, dass Betriebskosten angefallen und abgerechnet werden müssen. Darüber existieren sicherlich keine unterschiedlichen Meinungen und dies wurde auch nicht von Sportpatricia bestritten. Es geht darum, ob die dem Mieter durch die Verwaltung übersandte Abrechnung rechtmäßig ist und der Mieter die geforderte Nachzahlung an die Verwaltung entrichten soll. Und da sind Antworten wie:

    Zitat

    Sie werden bezahlen müssen, ich kann keine Fristversäumnis erkennen. Aber das schrieb ich ja bereits

    bzw.

    Zitat

    Tatsache ist doch, dass Betriebskosten angefallen sind und abgerechnet wurden. Darum müssen die auch vom Mieter bezahlt werden, da sind wir uns doch einig.

    sicherlich nicht förderlich.

  • Hallo,
    ich wollte hier nicht für Unfrieden sorgen Hatte zu meinem Fall nur um Meinungen gebeten. Sicherlich ist es nicht abzustreiten
    dass wir als Familie den Verbrauch wie auch immer verursacht haben. Ärgerlich ( oder blöd oder unerfahren ) wurde uns die Wohnung Mitte 2008 als günstig angeboten. Herausgestellt hat sich jetzt, die Nebenkosten wurden viel zu niedrig angesetzt und wir haben jetzt ( beide noch in Ausbildung und Eltern einer zweijährigen Tochter ) das nachsehen. Für den vorhandenen Schimmel fühlt sich auch keiner zuständig. Deswegen die Frage betreffend der BK. Hatte je erwähnt dass wir die Wohnung gekündigt haben. Heute kam von der Zwangsverwaltung unsere Mietschuldenfreiheitserklärung. Uns wurde die laufende Mietzahlung bis zur Beendigung des Mietverhälznisses bescheinigt.
    Bei noch ausstehenden Betriebskostenabrechnungen wurde KEIN
    Kreuz gesetzt. Was soll man davon halten?

  • Sportpatricia:
    "Für den vorhandenen Schimmel fühlt sich auch keiner zuständig. Deswegen die Frage betreffend der BK."
    Haben miteinander nichts zu tun.

    "Heute kam von der Zwangsverwaltung unsere Mietschuldenfreiheitserklärung."
    -erklärung oder -bescheinigung?

    "Uns wurde ... Bei noch ausstehenden Betriebskostenabrechnungen wurde KEIN Kreuz gesetzt. Was soll man davon halten?"
    Na, was denn wohl?

  • Die benötigte Mietschuldenfreiheitserklärung für den neuen Vermieter kam heute. Dort sollte bestätigt werden:
    - es stehen aber noch folgende Rechnungen aus:

    - Betriebskostenabrechnung/en........
    X - laufende Mietzahlungen bis zur Beendigung des Mietverhältnisses.

    sorry, entschuldigen Sie die dumme Frage was soll man davon halten, schieben Sie es auf mein junges Alter. Aber die Antwort darauf verstehe ich immer noch nicht. Bitte klären Sie mich in dieser Hinsicht auf. Danke

  • sorry, entschuldigen Sie die dumme Frage was soll man davon halten, schieben Sie es auf mein junges Alter. Aber die Antwort darauf verstehe ich immer noch nicht. Bitte klären Sie mich in dieser Hinsicht auf. Danke


    Wenn der Haken noch nicht gesetzt wurde, bedeutet das, dass bei dieser Frage noch nichts endgültig entschieden ist.:cool:

  • Danke für die Antwort.
    Meiner Meinung nach hätten die das Kreuz setzen können, da ja Betriebskostenabrechnungen ( Höhe ist ja erst mal egal )aus
    2009 und 2010 noch ausstehen. Manche Bürokratie muß man halt nicht verstehen.

  • Danke für die Antwort.
    Meiner Meinung nach hätten die das Kreuz setzen können, da ja Betriebskostenabrechnungen ( Höhe ist ja erst mal egal )aus
    2009 und 2010 noch ausstehen. Manche Bürokratie muß man halt nicht verstehen.


    Ich kenne das Formular nicht. Es könnte ja auch sein, dass ein gesetzter Haken (oder ein gesetztes Kreuz, wie Du jetzt schreibst) bedeuten würden, dass bzgl. BK alles geklärt ist, also keine Forderungen (mehr) bestehen.
    Du solltest Dich schon präziser ausdrücken und Orthografie (Zeichensetzung) und Rechtschreibung lernen bzw. anwenden. Dann wären wohl auch einige Missverständnisse bzw. unterschiedliche Deutungen von Gruwo und Mainschwimmer vermieden worden.:mad:

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!