Hallo und Guten Abend,
Soeben hat sich bei uns in der Mietwohnung eine Frage durch einen Konflikt mit der Vermieterin ergeben. Im Mietvertrag steht wie folgt:
"Ein Mitbenutzungsrecht besteht hinsichtlich des vorhandenen (Waschraum, blabla) Gartens *
*Gartennutzung -> Gartenpflege Gegenleistung
Und nun zu unserer Frage, wir pflegen und hegen den Garten und mähen regelmäßig den Rasen, wodurch uns ein Mitbenutzungsrecht gestattet ist: Wir müssen durch unzureichende Heizung mit einem Holzofen heizen und haben zwischen zwei Bäumen eng Holz gestapelt um dies im Frühjahr klein zu sägen, jedoch verbietet die Vermieterin dies.
Ich habe aber auf einer Internetseite gelesen, dass man beispielsweise einen Wohnwagen dort abstellen darf und alles andere was beweglich ist, wie beispielsweise einen Maschendrahtzaun oder ähnliches.
Wie genannt verbietet uns die Vermieterin die Nutzung als solches, ist das rechtens?
Gibt es Paragraphen die dafür oder dagegen stimmen?