Mieterhöhung nach Mietspiegel, Hinterhaus als "2-Familienhaus" abgerechnet

  • Hallo,

    wir sollen eine Mietpreiserhöhung von 60€ (20% der Kaltmiete) bekommen und haben dazu die Liste des Mietpreisspiegels vom Vermieter bekommen.

    Dazu hätten wir ein paar Fragen:

    wir müssen den Vermieter sowieso kontaktieren, da ausgeschriebene Kosten wir gefließter Fußboden in der Küche einfach nicht stimmen.

    Wegen 2 Kosten sind wir uns allerdings nicht im klaren, ob wir überhaupt eine Erfolgsaussicht haben.

    Unsere Situation. Wir Wohnen im Hinterhaus (2 Parteien) eines 5-Stöckigen Wohnhauses. Im Vorderhaus sind die Keller, Briefkästen usw. Auch andere allgemeine Dinge des Hauses teilen wir uns mit allen.

    1. Fahrstuhl. Dieser ist im Vorderhaus, der Keller ist damit nicht erreichbar, daher ist er für uns nicht benutzbar bzw. ja auch gar nicht im gleichen Gebäude.

    2. Aufpreis wegen "Ein- oder Zweifamilienhaus". Das sehen wir nicht so ganz ein, da in unserem Hinterhaus zwar nur 2 Parteien wohnen, aber wie oben beschrieben, die Wohnungen am Ende auch nur zum größeren Wohnhaus gehören.

    Wie seht ihr das bzw. habt ihr irgendeine Grundlage?

    LG

    Eric

  • Hallo,

    ich kann nur sagen, wie ich das sehe:

    Für einen Aufzug der von dir nicht genutzt werden kann, musst du nicht bezahlen.

    Nach jahrelangen Streitigkeiten fällte der Bundesgerichtshof 2006 ein Grundsatzurteil (VIII ZR 103/06) wonach Erdgeschossmieter, deren Mietvertrag die Klausel beinhaltet, dass er sich an den Aufzugkosten zu beteiligen habe, zur Einhaltung der Klausel verpflichtet sind, auch wenn er den Aufzug nicht nutzt.

    Ausschlaggebend ist, dass der Aufzug benutzt werden kann, egal wofür. Anders verhält es sich, wenn der betreffende Mieter in einem anderen Gebäudeteil wohnt und die Wohnung gar nicht mit dem Aufzug erreichbar ist. In diesem Fall dürfen die Aufzugkosten auf diesen Mieter nicht umgelegt werden (BHG, 08.04.2009, VIII ZR 128/08).

    Ebenso ein Hinterhaus eines MFH keine Zweifamiliehaus, nur weil dort lediglich zwei Mietparteien wohnen.

    Gruß

    H H

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