Handwerker Anfahrtskosten bei Terminänderung wegen Nichtanwesenheit

  • Hallo an alle,

    folgendes Problem: Ich wohne in der Wohnung einer Genossenschaft, die uns hier Rauchmelder mit alljährlicher Wartung in die Wohnungen gehängt hat. Die Termine werden per Aushang bekannt gegeben.

    Ein Termin war gerade, ich habe ihn verpasst. Im Briefkasten finde ich einen Zettel mit einem neuen Termin (den ich wahrnehmen kann, darum geht es aber nicht) und auf dem Zettel findet sich folgender Hinweis:

    "Individuell vereinbarte Wunschtermine oder Dritttermine wegen vorheriger Nichtanwesenheit werden mit einer Anfahrtspauschale in Höhe von 38 Euro berechnet".

    Das heisst, ich könnte den Termin nicht einmal ändern, ohne etwas zahlen zu müssen. Das finde ich eine sehr gewagte Aussage. Was denkt die Community dazu? Es geht nicht darum wie ich das umgehe oder ob die Höhe als Anfahrtskosten okay ist, sondern die Tatsache, dass es überhaupt zu einer Zahlung kommen sollte. Nach meinem Rechtsverständnis ist das völliger Unsinn.

  • Hallo,

    auch wenn es sich erledigt hat, hier für dein Rechtsverständnis:

    Der Termin wird mit ausreichend Vorlauf zum Einrichten für die Bewohner angekündigt, entweder mittels Aushang oder vom Vermieter selbst, so kann der Nutzer der Wohnung sich darauf einstellen.

    Es wird eben auch die Möglichkeit geboten, einen individuellen Termin hierfür zu vereinbaren, sofern es wichtige Gründe gibt, streiten könnte man sich jetzt vortrefflich über die dann anfallende Anfahrtspauschale die aber nach eigenen Angaben für individuelle und Dritttermine gelten soll, so bleibt der Erst- und Zweittermin wohl Kostenfrei.

    Es ist dem Bewohner zu zumuten bei 2 Terminen zur Auswahl einen davon einzurichten.

    Gruß

    BHShuber

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!