Altvertrag 1962

  • Hallo,

    ich bin neu und finde überall nur was ist wenn Vertagr längere Kündigungszeiten vor 2001 hat.

    Jetzt meine Frage.

    Mutter will kündigen Vertrag von 1962 steht drin zum 15. und dann zum Monatsende des folge Monats.

    Wohnungsgesellschaft Vermieter sagt jetzt nichts da mit dem akteptieren der Mieterhöhungen würde man den neun Kündigungsfristen und soweiter direkt zustimmen.

    Also 3 Monate.

    Das kann doch nicht stimmen.


    Wäre nett wenn einer schnell antworten könnte.


    MFG

    dino

  • Wohnungsgesellschaft Vermieter sagt jetzt nichts da mit dem akteptieren der Mieterhöhungen würde man den neun Kündigungsfristen und soweiter direkt zustimmen.

    Aber nur, wenn die neuen Kündigungsfristen in einem solchen Mieterhöhungsverlangen vereinbart wurden, d.h. wenn deine Mutter dies mittels Unterschrift bestätigt hat.

    Ansonsten gelten die vertraglichen Fristen, sofern diese kürzer sind, als die gesetzlichen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Hallo,

    nein am Mietvertrag wurde nie etwas geändert und nur die Mieterhöhungen aktzeptiert.

    Ich hab das auch so verstanden. Nur waren ja vor 2001 meist längere Fristen im Vertrag.

    Danke soweit für die Antwort.

  • Nur waren ja vor 2001 meist längere Fristen im Vertrag.

    Genau und da gibt es dann Probleme mit dem neuen Mietrecht, weil danach die Kündigungsfrist für den Mieter nicht länger als drei Monate sein darf. Dieses Problem stellt sich bei dir aber gar nicht, denn kürzere Fristen zum Gunsten des Mieters können jederzeit vereinbart werden.

    Ich würde mich auf den Standpunkt stellen, das die kürzere vereinbarte Kündigungsfrist gilt.

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