Mieterhöhung rechtens?

  • Hallo zusammen,

    ich wohne in einer WG mit 4 anderen Mitbewohnern in einem Haus, welches insgesamt aus 3 WG's besteht (jeder Stock eine WG). Es gibt keinen Hauptmieter -> jeder mietet sein Zimmer seperat.

    Unsere letzte Mieterhöhung kam Ende 2013 (25€) mit der Erhöhung auf das Jahr 2014.

    Nun kam wieder ein Brief ins Haus in der unser Vermieter eine enorme Mieterhöhung verlangt! Die Zimmer haben alle eine ungefähre Fläche von 11-14 qm² (Dachschräge in jedem Zimmer). Ich bezahle auf 11qm² (Bad, Küche natürlich ganz normal mit dabei für jeden der WG) 305€ warm! Nun soll zum neuen Jahr eine Erhöhung von 30€ dazu kommen! --> 335€ für ~11 qm² Zimmer + kleines Bad (~6qm²) + kleine Küche (~6qm²).

    In dem schreiben wird auch nur gesagt, dass die Miete erhöht werden soll um Betrag xy - KEINE Begründung!! Jeder von uns hat eine andere Erhöhung bekommen und das im gesamten Haus.

    Ist es nicht schon rechtswidrig keine Begründung für die Erhöhung zu nennen? Und wenn ja, können wir das einfach als Grund hernehmen und uns weigern die Erhöhung zu zahlen, sodass der Vermieter nochmals ein neues Schreiben einwerfen muss mit Begründung und wir damit weitere 3 Monate Zeit haben ehe er das durchrbingen kann?

    Ebenso ist das Schreiben auf den 3.10. datiert und die Erhöhung soll auf den 1.1. erfolgen was ja keinen kompletten 3 Monaten entspricht, oder?!

    Wonach muss ich/wir schauen ob diese Erhöhung zulässig ist?

    Danke schonmal und falls ich etwas vergessen habe bitte sagen :)

  • Auch wenn es für dich eine wichtige Frage ist, bringt es nichts, wenn du sie nach ein paar Minuten wieder stellst. Und ja, du hast es richtig erkannt. Eine Erhöhung der Kaltmiete (und nur die kann erhöht werden) ist ohne Begründung ungültig. Auf ein ungültiges Erhöhungsverlangen muss nicht reagiert werden, Dann muss der Vermieter entweder klagen, oder er macht sich schlau und schickt ein neues Mieterhöhungsverlangen.

    Wie eine richtige Mieterhöhung auszusehen hat findet man hier:

    http://deutschesmietrecht.de/mieterhoehung.html

  • Opsi, ja, da hat das Forum vorhin unendlich geladen und nix angezeigt... dann kam ein doppelter thread bei raus.

    Okay, also wenn ich mir die Vorlage anschaue wie so ein schreiben auszusehen hat aus sicht des Vermieters ist das geradzu lächerlich! Sein Schreiben an uns enthält keiner Info außer, dass sich die Miete um Betrag xy erhöhen soll und man diese Mietanpassung zum 1.1. ändern soll.

    Kein Begründung, kein Mietspiegel und und und...

    D.h. wir machen garnichts und überweißen im neuen Jahr einfach den alten Betrag?

    Einmal editiert, zuletzt von SeeDir (7. Dezember 2017 um 13:26)

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