Frage zu Kündigung bei befristetem Mietvertrag

  • Ich habe eine wichtige Frage zu dem folgenden Paragraphen in meinem Vertrag -->

    § 5 Mietdauer

    1. Das Mietverhältnis beginnt am 03.12.2017 und endet am 30.11.2019. Eine Verlängerung des Mietverhältnisses kann erfolgen, dies bedarf einer gesonderten Absprache, mind. einen Monat vor Beendigung des Mietverhältnisses.

      Begründung:

      Ich beabsichtige, die Räume nach Ende der Mietzeit selber zu nutzen.

    2. Wird der vermietete Wohnraum zur vereinbarten Zeit nicht zur Verfügung gestellt, so kann der Mieter Schadensersatz nur fordern, wenn der Vermieter die Verzögerung infolge Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit zu vertreten hat. Das Recht des Mieters zur Mietminderung oder zur fristlosen Kündigung wegen nicht rechtzeitiger Gebrauchsgewähr bleibt unberührt.

    3. Der Vermieter kann im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Mietvertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen, wenn der Mieter seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt (z.B. Zahlungsrückstand, vertragswidriger Gebrauch, unbefugte Überlassung an Dritte, bei Nichteinhaltung von Nachbarrechten, usw.).

    4. Zieht der Wohnraumnutzer vorzeitig aus, berührt dies nicht die Mietzahlungspflicht für die übrige Zeit, es sei denn, der vorzeitige Auszug ist mit dem Vermieter vereinbart. Die Stellung eines Ersatzmieters ist nur nach vorheriger Absprache mit dem Vermieter zulässig. Er ist deshalb auch umgehend über den bevorstehenden Auszug zu informieren.

    Meine Frage:

    Kann ich normal kündigen? Welche Kündigungsfrist habe ich?

    Zur Info:

    Im Vertrag ist kein Kündigungsverzicht vereinbart!

    Danke und Grüße, Kai Schmidt

  • Kann ich normal kündigen? Welche Kündigungsfrist habe ich?

    Kannst du nicht. Bei befristeten Wohnraum ist die ordentliche Kündigung grundsätzlich ausgeschlossen und durch Mietvertrag wird das auch nicht eingeräumt.

  • Ein befristeter Mietvertrag (Zeitmietvertrag) kann ordentlich (fristgerecht) gar nicht gekündigt werden.

    Er endet, ohne das es einer Kündigung bedarf, mit Ablauf der Befristung.

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