Ungerechtfertigte Kündigung?

  • Schönen Abend zusammen!

    Ich habe soeben dieses Schreiben von meinem Vermieter erhalten. Alle Vorwürfe sind schlichtweg nicht richtig.

    Bild: img20171130_20130493-bearb%20-%20Kopie.jpg

    Was muss ich jetzt unternehmen? Bzw. kann er mir einfach so Kündigen? Habe seither auch noch nie eine schriftliche Abmahnung bekommen.

    Gibt es eine Frist zu der ich ausziehen müsste?

    Vielen Dank im Voraus für eure Antworten.

    Gruß Mieter4

  • Was muss ich jetzt unternehmen?

    Was willst du denn gerne erreichen? Möchtest du da wohnen bleiben oder willst du nur Zeit für einen Auszug haben?

    Bzw. kann er mir einfach so Kündigen?

    Wenn die Vorwürfe stimmen sollten, so ist das durchaus möglich. Gerade bei dauernden Ruhestörungen kann solche fristlose Kündigung wirksam sein. Aber da ist der Einzelfall entscheidend.

    Ob die Kündigung den schriftlichen Anforderungen genügt mit den Pauschalen hinweis, man wäre zu Laut und würde die Hausordnung verletzen kann ich nicht genau sagen, am besten von einem Fachmann prüfen lassen.

    Habe seither auch noch nie eine schriftliche Abmahnung bekommen.

    Abmahnungen sind auch mündlich möglich, aber schwer zu beweisen.

    Gibt es eine Frist zu der ich ausziehen müsste?

    Mit dem Zugang der Kündigung (wenn die dann wirksam sein sollte) ist das Mietverhältnis beendet worden. Du wohnst bereits jetzt ohne Rechtsgrund in der Wohnung. Es wird eine Räumungsfrist von 1-2 Wochen eingeräumt, bevor man in den Verzug kommt.

    Bis du aber tatsächlich aus der Wohnung geworfen wirst dauert es noch. Das kann nur ein Gerichtsvollzieher mit einem vollstreckbaren Titel, nicht der Vermieter! Sollte et dich einfach aussperren oder gar gewaltsam aus der Wohnung entfernen, macht er sich strafbar und Schadensersatzpflichtig dir gegenüber. Du dürftest dich auch gegen Ihn gewaltsam wehren.

  • Hallo,

    zunächst wäre zu klären, denn der Vermieter schreibt ja von Ruhestörungen die ihn massiv belasten, ob du mit deinem Vermieter zwar in verschiedenen Wohneinheiten in einem Gebäude wohnst oder irgendwo zur Untermiete, denn dann hätte der Vermieter ohnehin unter bestimmten Umständen ein erleichtertes Kündigungsrecht und müsste hier nicht einmal einen Grund angeben.

    Über die Fristen des anstehenden Auszugs hat dir darkshadow ja schon gesagt wann du gehen müsstest, es sei denn, du weist die Kündigung zurück oder ziehst einfach nicht aus.

    Im letzteren Fall wird wenn es dem Vermieter ernst ist er eine Räumungsklage einleiten, spätestens bei dieser zeigt sich dann ob diese Kündigung gerechtfertigt, rechtswirksam ausgesprochen wurde und der Räumung der Wohnung stattgegeben wird, doch bis dahin ist noch ein langer Weg.

    Also, wie möchtest du vorgehen, suchst du das Gespräch mit dem Vermieter und änderst wenn er sich darauf einlässt die Kündigung zurück zu nehmen, das monierte Verhalten oder ziehst aus oder lässt es auf das Äußerste ankommen, es liegt ganz alleine bei dir??????

    Gruß

    BHShuber

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