Seit 2007 falsche Berechnung

  • Hallo,

    wer kennt sich aus und könnte mir helfen?

    Und zwar ist es so, dass der Vermieter seit 2007 eine falsche Personenanzahl für die Müllberechnung zugrunde gelegt hat und bei der Berechnung der Grundsteuer und Versicherung eine flasche m² Angabe. Beides wurde zu viel berechnet, sodass der Mieter immer zu viel bezahlt hat. Kann nun der Mieter rückwirkend ab 2007 die Änderung der Rechnungen verlangen und somit auch die Erstattung der zuviel gezahlten Nebenkosten?

    Ich danke schon mal im Voraus!

    Viele Grüße,

    Ute

  • Kann nun der Mieter rückwirkend ab 2007 die Änderung der Rechnungen verlangen und somit auch die Erstattung der zuviel gezahlten Nebenkosten?

    Nein, da hätten die Mieter schon viel eher tätig werden müssen. Änderungen sind nur noch für die Jahre 2016 und 2017 möglich, wenn ich voraussetze, dass bei euch mit dem Kalenderjahr abgerechnet wird.

  • § 556 III S. 2 BGB regelt das. Der Vermieter hat 12 Monate für den Widerspruch gegen die Nebenkostenabrechnung Zeit.

    Also wenn die Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2015 erst im Dezember 2016 zugestellt worden ist, kann er dagegen auch noch Widerspruch einlegen.

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