Der Nachmieter tritt nach unterschriebenen Vertrag zurück

  • Servus Leute,...

    ...kurz zur Sache :

    Ich habe meine Wohnung zum 01.04.11 fristgerecht gekündigt. Danach habe ich mit Absprache meiner Vermieterin einen Nachmieter zum 01.03.11 gefunden.
    Er durfte von mir aus schon ab dem 15.02, nach meinem Auszug, in die Wohnung, unter der Bedingung, dass er die Wohnung streicht.

    Nun waren wir gestern zusammen bei meiner Vermieterin, er unterzeichnete den Vertrag zum 01.03.11.

    Heute bekomme ich eine SMS :" Tut mir Leid nehme die Wohnung doch nicht, das Bad gefällt mir nicht ".

    Frage :
    - Darf er von seinem Vertrag zurücktreten ?
    - Gilt hier das Wiederrufungsrecht von 4 Wochen?
    - Wenn ja, muss ich jetzt noch streichen ?
    - Habe ich die Wohnung noch bis 01.04 ?
    - Oder muss sich meine Vermieterin damit rumschlagen und ich bin aus sem Schneider?

    Bitte helft mir !!! Lg Georg

  • - Oder muss sich meine Vermieterin damit rumschlagen und ich bin aus sem Schneider?

    Bitte helft mir !!! Lg Georg

    Das ist tatsächlich das Problem Ihrer Vermieterin und des abgesprungenen Mieters, Sie sind raus aus dem Vertrag.

  • Servus,...

    ...Danke für deine schnelle Antwort.
    Kannst du mich vllt auf einen Paragraphen, bzw Klausel o.Ä hinweisen ?
    Heute Abend wird es ein unangehmes Telefonat geben, da will ich nicht ohne Argumente oder gefährlcihem Halbwissen da stehen.

    Schon mal vielen Dank !!!:)

  • Hallo Georg,

    vorab zum besseren Verständnis: Nicht 1.4., sondern 31.3. Nicht 1.3., sondern 28.2., wenn von Kündigung die Rede ist.
    Ich sehe es so, dass Du die Wohnung am 28.2. an die VM in vertragsgemässen Zustand zurückzugeben hast, also, wie im MV bzw. Übergabeprotokoll seinerzeit vereinbart.

  • Du hast Recht. Kündigung immer zum Monatsende.
    Die MW ist nach MV ordnungsgemäß verlassen worden.

    Ich wurde noch auf den Paragraph 573 c, BGB verwießen.

    Ich bin im Recht, dass einzige was mir noch passieren kann ist, dass ich die Wohnung doch noch streichen muss, da dies nur mündlich vereinbart wurde.

  • ... mal ganz abgesehen davon: Ein Rücktrittsrecht gibt es im Mietrecht nicht. Wenn der Nachmieter den Mietvertrag unterschrieben hat, so ist er verpflichtet, diesen zu erfüllen.

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