Neues Schloss aber zu wenig Schlüssel

  • Hallo liebe Community,

    ich habe eine Frage bezüglich einer Mietminderung.

    Folgendes:
    Ich wohne mit drei anderen in einer WG. Das Haus wird generell durch eine Hausverwaltung verwaltet, aber unser Vermieter kümmert sich um unsere Belange selbst und sind dementsprechend nicht Ansprechpartner für die Hausverwaltung. Vor einigen Wochen haben dann die anderen Parteien und unser Vermieter bescheid bekommen, dann wir ein neuen Schloss in die Haustür bekommen und dementsprechend neue Schlüssel abholen müssen. Diese Nachricht hat unser Vermieter uns jedoch nicht weitergegeben. Außerdem stand in dem Schreiben, dass jede Partei 3 Schlüssel erhält. Da wir vier Personen sind, hätte unser Vermieter zeitnah einen 4. Schlüssel beantragen müssen (da wir vier Mieter sind), dies hat er jedoch nicht getan.

    Da uns jemand aus dem Haus mitgeteilt hat, dass das Schloss getauscht wird, konnten wir glücklicherweise organisieren, dass wir am Tag des Schlosstausches auch die drei Schlüssel bekommen. Da haben wir auch um einen 4. Schlüssel gebeten. Da es sich um ein Schließsystem handelt, konnten wir keinen Schlüssel nachmachen lassen.

    Das ist jetzt 4 Wochen her und wir haben nach wie vor nur 3 Schlüssel für die Haustür. Dementsprechend hat einer von uns immer keinen Schlüssel und wir sprechen uns ab wann jemand Zuhause ist oder klingeln bei einer der anderen Wohnungen um ins Haus zu kommen (der Wohnungsschlüssel ist glücklicherweise noch der Alte).

    Kann man bei diesem Falle eine Mietminderung vornehmen?

    Wenn ja, in welcher Höhe?

    Vielen Dank schonmal für die Hilfe,

    Ju

  • Kann man bei diesem Falle eine Mietminderung vornehmen?

    Aber sicher doch! Und bei der Schwere dieses Mangels dürften 120% angemessen sein.

    Ich frage mich immer wieder aufs neue, warum eine Mietminderung als Allheilmittel bei solchen Kinkerlitzchen angedacht wird, anstatt mit allen Mitteln (Brief, Fax, Mail, Telefonat) sich an den Vermieter/Verwalter zu wenden, denn nur aus dieser Richtung kommt ihr an den vierten Schlüssel.

  • Ich habe jetzt in den letzten 4 Wochen so oft nachgefragt.

    Das Problem ist einfach, dass er sich nicht zur rechten Zeit gekümmert hat und es ihm auch egal ist, dass wir jetzt doof dastehen und unsere Nachbarn nerven müssen und jetzt müssen wir halt warten.

    Was für mich nicht heißt, dass er aus dem Schneider sein sollte, nur weil er gerade nichts machen kann.

  • Selbstverständlich ist hier keine Mietminderung möglich.

    Habt Ihr den Vermieter denn mal schriftlich kontaktiert oder wurde alles zwischen Tür und Angel geklärt?

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Was für mich nicht heißt, dass er aus dem Schneider sein sollte, nur weil er gerade nichts machen kann

    Euer Vermieter muss in der Lage sein jedem der Mieter einen Haustürschlüssel auszuhändigen. Hat er diese Verpflichtung an die HV abgegeben, ist er selbst nicht aus der Verpflichtung. Diesbezüglich müsste er sich an die HV wenden damit diese in die Spur kommt.

    Eine Mietminderung ist oftmals das einzige Mittel um den VM in Gang zu setzen. Die Androhung und Fristsetzung vorausgesetzt.

    Muss ja letztendlich nicht dazu kommen, ein 4. Schlüssel würde diese Angelegenheit erledigen.

  • Falls der Te hier noch mit liest, oder diese email bekommt:

    Ihr habt Ansdpruch auf soviele Schlüssel wie in eurem Mietvertrag stehen. Wenn da 3 stehen, könnt ihr nichts mindern.

    Natürlich könnt ihr dann den 4ten Schlüssel fordern, aber der Vermieter hat sein Pflicht erstmal erfüllt.

    Stehen da 4 oder nichts, dann hättet ihr natürlich Anspruch auf 4 und auch auf Mietminderung. Allerdings seh ich da nicht viel % Potentiel ehr so um die 1-2 %.

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