Kaution bezahlt ohne unterschriebenen Vertrag. Was nun?

  • Hallo zusamen.

    Bekam Privates Angebot Wohnung zu mieten zum 1.12.17 und zahlte Kaution 1200€ ohne Mietvertrag. Nun verstehe das daraus nichts wird. Wie bekomme ich das Geld zurück? Mündliche Verhandlungen scheiterten. Was sind die nächsten schritte? Ich dachte, um bei Anwalt die Kosten zu ersparen, direkt ans Amtsgericht und Klagen. Vermieter Adresse und sonstiges habe ich ja!

  • Hallo,

    zuerst sollte geklärt werden, warum und von wem aus wird daraus nichts??

    Das ist wichtig weil, wenn von Seiten des Vermieters die Sache abgeblasen wurde, du relativ gute Chancen hast mit einer Kautionsklage oder eben die Wohnung doch noch zu beziehen, weil es unter Umständen einen mündlichen Mietvertrag gibt.

    Sollte es deine Idee gewesen sein, zugesagt zu haben und du es dir anders überlegt haben, dann könnte sich der Vermieter darauf berufen eine mündlichen Mietvertrag mit dir geschlossen zu haben, ein konkludentes Handeln mit Hinterlegung einer Mietkaution würde dir den Gegenbeweis sicherlich erschweren und du könntest mit einer Frist von 3 Monaten den mündlichen Mietvertrag kündigen!

    Also bitte beantworte die Fragen damit man ein durchaus brauchbare Antwort geben kann.

    Gruß

    BHShuber

  • Bekam Privates Angebot Wohnung zu mieten zum 1.12.17 und zahlte Kaution 1200€ ohne Mietvertrag

    Kann man nur hoffen, dass Sie sich wenigstens eine Quittung für die Kautionszahlung geben ließen. Wenn ja, dann können Sie dieses Geld zurückfordern bzw. einklagen. Wenn Sie keinen Beweis für diese Zahlung haben wird es schwierig wieder an das Geld zu kommen, der VM kann die Zahlung leugnen, ist Ihnen doch klar.

  • Warum zahlt man eine Mietkaution, wenn noch über den Mietvertrag verhandelt wird?

    Was sind die nächsten schritte? Ich dachte, um bei Anwalt die Kosten zu ersparen, direkt ans Amtsgericht und Klagen.

    Nicht empfehlenswert. Wenn der Vermieter die Kaution nicht zurück zahlt nach Fristsetzung muss er sowieso sämtliche Kosten tragen. Das gilt natürlich nur, wenn du einen Anspruch hast.

    Natürlich kannst du eigenständig klagen, weiß du denn vor welchem Gericht? Was ist deine Anspruchsgrundlage und wie willst du die beweisen? Falls du diese Fragen nicht beantworten kannst, lass es lieber. Ohne Kenntnisse aus dem Mietrecht und der ZPO kann das nur schief gehen.

    Aber deine nächsten Schritte wären jetzt den Vermieter in Verzug zu setzen und dann einen Mahnbescheid zu beantragen. Dann muss man sehen wie der Vermieter reagiert.

  • Kann man nur hoffen, dass Sie sich wenigstens eine Quittung für die Kautionszahlung geben ließen. Wenn ja, dann können Sie dieses Geld zurückfordern bzw. einklagen. Wenn Sie keinen Beweis für diese Zahlung haben wird es schwierig wieder an das Geld zu kommen, der VM kann die Zahlung leugnen, ist Ihnen doch klar.

    Warum zahlt man eine Mietkaution, wenn noch über den Mietvertrag verhandelt wird?

    Nicht empfehlenswert. Wenn der Vermieter die Kaution nicht zurück zahlt nach Fristsetzung muss er sowieso sämtliche Kosten tragen. Das gilt natürlich nur, wenn du einen Anspruch hast.

    Natürlich kannst du eigenständig klagen, weiß du denn vor welchem Gericht? Was ist deine Anspruchsgrundlage und wie willst du die beweisen? Falls du diese Fragen nicht beantworten kannst, lass es lieber. Ohne Kenntnisse aus dem Mietrecht und der ZPO kann das nur schief gehen.

    Aber deine nächsten Schritte wären jetzt den Vermieter in Verzug zu setzen und dann einen Mahnbescheid zu beantragen. Dann muss man sehen wie der Vermieter reagiert.

    Quitung habe ich.

    Die Vermieterin meint das Sie noch Reparaturen Durchführen möchte und deshalb noch kein Mietvertrag vorliegt.

    Das war eine bekannte von der Arbeit, nun nicht mehr.

    Quitung habe ich.

    Die Vermieterin meint das Sie noch Reparaturen Durchführen möchte und deshalb noch kein Mietvertrag vorliegt.

    Das war eine bekannte von der Arbeit, nun nicht mehr.

  • Warum hat man dann bereits eine Kaution gezahlt? Wie lief das genau ab?

    Bitte zitiere doch nicht jede Antwort (inklusiver deiner eigenen), das ist nur unübersichtlich und unnötig.

  • Warum hat man dann bereits eine Kaution gezahlt? Wie lief das genau ab?

    Bitte zitiere doch nicht jede Antwort (inklusiver deiner eigenen), das ist nur unübersichtlich und unnötig.

    Ich sollte die Kaution vor ab bezahlen weil Konkurrenz bestand. Sie unterschrieb Quittung und ein Brief - Vor Vermieter Vertrag.

    Sollte ich Mahnbescheid verfassen oder ehr zum Amtsgericht direkt?

  • Ohne rechtliche Beratung solltest du nichts von beiden machen.

    Aber ein Mahnbescheid ist günstiger, aber hat weniger Aussicht auf Erfolg, da ein einfacher Widerspruch von Vermieter Seite ausreicht. Eine Klage hat ein sehr viel höheres Prozess- und Kostenrisiko, wird aber dann auch durch ein Vergleich oder Urteil entschieden, falls keine Revision oder Berufung stattfindet. Die Kosten sind von dir vorzuschießen. Die werden nur erstattet, wenn der Vermieter im Verzug ist und vollständig unterliegt.

  • Ohne rechtliche Beratung solltest du nichts von beiden machen.

    Aber ein Mahnbescheid ist günstiger, aber hat weniger Aussicht auf Erfolg, da ein einfacher Widerspruch von Vermieter Seite ausreicht. Eine Klage hat ein sehr viel höheres Prozess- und Kostenrisiko, wird aber dann auch durch ein Vergleich oder Urteil entschieden, falls keine Revision oder Berufung stattfindet. Die Kosten sind von dir vorzuschießen. Die werden nur erstattet, wenn der Vermieter im Verzug ist und vollständig unterliegt.

    Was bedeutet "wenn der Vermieter im Verzug ist"?

  • Was bedeutet "wenn der Vermieter im Verzug ist"?

    Das zeigt einmal mehr, das du in keinster Weise bereit bist sowas ohne rechtlichen Beistand zu machen. Verzug bedeutet, das der Vermieter seiner Verpflichtung nicht fristgemäß nachgekommen ist. Du ihn also eine Frist gesetzt hat und er sie verstrichen lassen hat.

    Kann ich, falls mir nun doch ein Mietvertrag vorgelegt wird, davon zurück treten und auf sofortige Rückzahlung der Kaution bestehen?

    Du kannst von keinen Mietvertrag zurück treten, welcher nicht geschlossen worden ist. Sollte einer geschlossen worden sein, würde es nur ein Rücktrittsrecht geben, wenn ein Haustürgeschäft oder ähnliches vorliegen würde.

    Ohne weitere Einzelheiten kann man weder Beurteilen, ob ein Mietvertrag wirksam geschlossen worden ist oder nicht und dazu kommt das Problem das es nichts schriftliches gibt außer die Quittung. Eventuell auch ein Vorvertrag aus dem sich dann entsprechende Rechte und Pflichten auf den Abschluss eines Mietvertrages. Wäre für mich die sinnvoll, aber auch hier kann man nichts mit Sicherheit sagen. Dann könnten sich daraus Schadensersatzforderungen ergeben, wenn du den Mietvertrag nicht unterschreibst ohne sehr gewichtigen Grund. Ähnliches könnte auch bereits durch c.i.c. gelten.

    Selbst wenn kein Mietvertrag vorliegen sollte, muss es nicht so einfach sein die Kaution zurück zu bekommen. Das wäre ein bloßer Anspruch wegen ungerechtfertigter Bereicherung, wo der Anspruch wegen Entreicherung ausgeschlossen sein kann. Ob hier die Regeln des Mietvertrages analog zur Anwendung kommen aus c.i.c über die gesonderte Verwahrung der Kaution weiß ich nicht.

    Einmal editiert, zuletzt von darkshadow (28. November 2017 um 06:35)

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!