Mietvertrag ohne Einwilligung des Vermieters?

  • Hallo,

    ich bin vor 2 Jahren in eine WG gezogen und hab mich nicht um einen Mietvertrag gekümmert. Ich habe also quasi keine mündliche Vereinbarung mit dem Vermieter geschlossen.

    Unter welchen Umständen ist trotzden ein Mietvertrag zustande gekommen?

    Meine Mitbewohner könnten ja z. B. das Recht haben weiter zu vermieten.

    Kann ich von heute auf morgen aus der Wohnung geworfen werden auch wenn ich die Miete schon regelmäßig seit 2 Jahren zahle?

  • Hallo Kamiko,
    da Du weder einen mündlichen noch einen schriftlichen MV hast, wohnst Du dort "schwarz".
    Dass Du eine Zahlung leistest und diese eben Miete nennst, ist unerheblich.

  • Da Sie weder einen gültigen Mietvertrag noch einen gültigen Untermietvertrag besitzen, kann Ihr Vermieter Sie ohne weiteres vor die Tür setzen. Aber auch für Ihre Mitbewohner ist diese Vorgehensweise mit Risiken verbunden.

    Denn die unerlaubte Aufnahme einer weiteren oder fremden Person stellt einen Verstoss gegen den Mietvertrag dar und berechtigt den Vermieter zur Abmahnung und unter Umständen zur fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses.

    Sie sollten also zügig klären, ob Ihren Mitbewohnern unter Umständen das Recht zur Untervermietung eingeräumt wurde. Aber auch eine Untervermietung bedarf der Zustimmung durch den Vermieter. Sie kommen also nicht umhin, gemeinsam Kontkat mit dem Vermieter aufzunehmen um das Mietverhältnis auf sichere Füße zu stellen.

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