Körperverletzung durch anderen Mieter

  • Guten Abend,

    ich möchte kurz einen Vorfall schildern, der sich am Freitagabend in unserem Mietshaus ereignet hat und auf alles was vorher war nicht weiter eingehen (da es schon vielwar), es sei nur soviel gesagt, dass in den letzten 8 Wochen die Polizei 16 mal bei uns im Haus war.

    Zum Vorfall: Ein anderer Mieter aus dem Haus bat mich gegen Abend, mehrere schwere Gegenstände mit ihm in den Keller zu tragen - klar helf ich da, daß war dann nach etwa 30 Minuten erledigt - er lud mich dann noch auf ein Bierchen ein, da sag ich nicht nein - es gibt einen kleinen Raum im Keller, in dem die Mieter zusammen sitzen können - (wenn gewünscht auch Fussball gucken, wenn jmd seinen Sky-Reciever mitbringt). Wir sind hier eigentlich auch eine super Wohngemeinschft - Wir sitzen also um ca 19:30 Uhr in diesem Raum und tranken ein Bier, Zigaretten fehlten, also ging ich hoch um welche zu holen, dabei kam mir der Mieter aus der Souterrainwohnung entgegen, mit zwei nicht weiter von mir beachteten Gegenständen in der Hand und ging schnell in seine Wohnung. Ich kam wieder runter und wir sitzen zu zweit in dem Kellerraum, trinken ein Bier und unterhalten uns, als wir Aktivitäten im Kellergang bemerkten. Gut nix weiter bei gedacht, mein Nachbar fing aufeinmal stark zu niesen und ich bekam ein Kribbeln im Hals, das wurde immer schlimmer, beim Nachbarn wurden die Augen rot und wir gingen aus dem Kellerraum und standen in mitten einer CS-Gas Wolke und rannten natürlich flüchtartig aus dem Haus. Ich rief die Polizei und versuchte danach die anderen Mieter des Hauses telefonisch zu warnen. 2 weitere Mieter kamen aus dem Haus, bis endlich auch der neun jährige Sohn meines "Mieter-Kumpels" mit Mami rauskam, beide Tränen überströmt. Das ganze Haus, 6 Partei war bis unters Dach mit CS-Gas durchströmt. Mittlerweile standen alle Mieter die sich im Haus befanden auf der Straße, teilweise fassugslos und ein anderer Teil wütend, außer der Mieter aus der Souterrainwohnung - Die Polizei kam und stellte den massiven Einsatz von Reizgas fest, aber machte nichts weil wir nicht gesehen haben, wie der beschuldigte Mieter das CS-Gas eingesetzt hat.

    Sämtliche Mieter im Haus haben natürlich jetzt ein sehr schlechtes Gefühl mit dieser Situation - ich muß natürlich auch sagen das bereits zwei Anzeigen bei der Polizei eingereicht worden sind, wegen leichter Körperverletzung und eine Ordnungswidrigkeitsanzeige wegen massiver Lärmbelästigung.

    Natürlich ist bereits zweimal die fristlose Kündigung ausgesprochen worden und die Räumungsklage seit vergangenen Donnerstag (schon vor dieser CS-Gas-Aktion) bei Gericht eingereicht worden, aber ich mach mir Sorgen darüber was ich die nächsten 6 Monate oder länger machen soll, bis die Klage durch ist - ich hab Sorge auf meinen Balkon zu gehen, da CS mal schnell eben hoch gespritzt werden kann (ich wohne über dem Mieter), oder mal im Schlafzimmer zum Lüften das Fenster aufgelassen, all das geht nicht mehr.

    Ich weiß einfach nicht wie ich mich verhalten soll, habt ihr vielleicht einen Rat - Wir sind hier wirklich bisher eine tolle Hausgemeinschaft und solidarisieren uns natürlich auch gegen den Mieter, aber das provoziert ja immer noch mehr Unkalkulierbares...............

    Grüße

    Micha

  • Hier könnte zunächst die Räumungsklage im einstweiligen Rechtsschutz möglich sein, da hier eine Gefahr für Leib und Leben besteht. Problem ist natürlich, was man beweisen kann. Außerdem kann dies auch nur der Vermieter veranlassen.Möglich könnte auch eine Mietminderung sind, aber das kann nur von einem Fachmann mit den ganzen Details der Geschichte richtig beurteilen.

    Gegen den Mieter selbst entsprechend vorgehen ist schwierig. Wobei das effektivste Mittel eine Strafanzeige ist, wobei auch hier die Mühlen langsam malen und es oft nicht bewiesen werden kann.

    Als trauriges Fazit kann man das oft die effektivste und schnellste Lösung der Umzug ist.

  • Eine Mietminderung halte ich hier nicht für zielführend, bzw. auch für ausgeschlossen.

    Allein die Angst vor einem Hausbewohner mindert nicht die Tauglichkeit der Wohnung. Der einmalige Vorfall würde vielleicht eine Mietminderung von ein paar wenigen EUR nach sich ziehen.

    Das Fragesteller kann hier lediglich den Vermieter über die Vorkommnisse informieren. Letztendlich hat dieser seine Schuldigkeit schon getan, in dem er eine Kündigung ausgesprochen und eine Räumungsklage eingeleitet hat.

    Der Rest liegt nicht mehr in der Macht des Vermieters.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Hallo,

    es ist richtig, dass den Vermieter hier eine sog. Fürsorgepflicht gegenüber den anderen Mieters trifft, doch im Rahmen seiner Möglichkeiten hat dieser bereits alles unternommen.

    Es ist auch richtig, dass die Mietsache nicht direkt betroffen ist, bzw. im vertragsgemäßen Gebrauch beeinträchtigt, sehr wohl aber die Wohnqualität ob dies nun zu einer Mietminderung reicht entzieht sich meiner Kenntnis.

    Gruß

    BHSHuber

  • Hallo Zusammen,

    erstmal Danke für die Antworten und ich möchte nicht das ihr über dieses Thema "streitet, oder schärfer diskutiert". Eine Mietminderung kommt nicht in Frage, da der Vermieter ein Freund ist und mir auch in einer finanzell engeren Situation zur Seite gestanden hat. Allerdings gibt es eine Ankündigung der Betroffenen mit einer Frist von 14 Tagen, der ich mich natürlich auch angeschlossen habe. Was wir als Mieter nach Ablauf der Frist davon umsetzen ist noch nicht klar. Das ist dem wirklich wirklich gutem bissherigem Verhältnis der Mietparteien untereinander und dem sehr gutem Verhältnis zum Vermieter geschuldet (der sich sehr um sein Objekt kümmert und nach dem Motto handelt Eigentum verpflichtet und seiner "Fürsorgepflicht" immer nachkommt). Auch in dieser schlimmen Situation sind wir immer auf dem Laufenden und bekommen alle Informationen.

    Mein Thread habe ich eröffnet, um eventuell noch andere Dinge zu erfahren, die man dem Vermieter vorschlagen könnte, um den Vorgang der Räumung zu beschleunigen - Mir ist natürlich klar das der Räumungsklage entsprochen wird, nach diesen ganzen Vorfällen....allerdings ist mir auch bekannt das das sehr lange dauern kann. Ich hatte eben gehofft, weil ich hier eine Gefahr für Leib und Leben sehe, dass man irgendetwas geltend machen könnte (Härtefall, Unmittelbare Gefahr.....was weiß ich), aber wenn es tatsächlich so ist wie es ist, dann steh ich das mit den anderen hier durch.

    Grüße Micha und nochmal danke für Eure Antworten

  • Ich hatte eben gehofft, weil ich hier eine Gefahr für Leib und Leben sehe, dass man irgendetwas geltend machen könnte

    Ja, es ist dann der einstweilige Rechtsschutz möglich, wie oben beschrieben. Muss natürlich von einem Anwalt im Details geprüft werden.

  • Bitte meinen Post lesen. Ich habe gesagt, das die Höhe und Einzelheiten von einen Fachmann geklärt werden müssen. Denn wenn 16 mal die Polizei innerhalb von zwei Monaten anrücken muss, ist das sicherlich nicht nur eine Kleinigkeit.

    Genau so ist Dein Post zu verstehen. Es könnte durchaus auch bezüglich einer Räumungsklage dem VM von Nutzen sein, wenn andere Mieter eine Mietminderung in Erwägung ziehen wegen diesem Zustand im Haus (Lärm, Belästigungen etc.)

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