Hallo Community,
mein Vermieter hat mich schriftlich abgemahnt, weil mir ein mangelndes Lüftungsverhalten vorgeworfen wird. Das mangelnde Lüftungsverhalten wurde festgestellt, indem an zwei unterschiedlichen Tagen und Uhrzeiten Feuchtigkeit am Fenster zu sehen war.
Zur Abmahnung wurde ein Merkblatt beigelegt, wie man richtig zu lüften hat. Darin steht z.B. dass man alle 3-4h lüften sollte. Für eine arbeitende Person also gar nicht umzusetzen.
Darüberhinaus ist mein Lüftungsverhalten absolut normal (2-3x täglich) und es entsteht auch keine besondere Nässe. Schimmel gibt es auch nicht. Aber am unteren Rand kommt es z.B. morgens im Schlafzimmer vor, dass sich kleinere Tröpfchen bilden, die sich tagsüber auflösen. Wir sprechen hier von 1cm sporadisch auftretenden Nässerand, ausschließlich im Schlafzimmer. Das halte ich für normal, da er auch beim direkten Lüften entsteht.
Meine Fragen:
- Diese geringfügige Nässe ist kaum zu vermeiden. Ist das ein Grund für eine fristlose Kündigung und wie kann ich dem vorbeugen?
- Wie soll ich mit der Abmahnung am besten umgehen?
- Sind zwei Zeitpunkte ausreichende Beweislast für mangelndes Lüftungsverhalten? Vielleicht spielen da andere Faktoren auch noch eine Rolle ....
Ich würde da ganz gerne mal eure Meinung zu hören
Viele Grüße