Vielen Dank für eure Einschätzungen!
diese Abmahnung wird erst wichtig, wenn es in der Tat zu einer Auseinandersetzung im Mietverhältnis kommen würde, tritt kein Schimmel auf oder sonstige zu beanstandende Schäden in der Mietsache wäre diese vollkommen gegenstandslos.
Es wird mir eine Verletzung der vertraglichen Obhutspflicht vorgeworfen. Ich stell mir vor, dass man die Obhut auch prinzipiell ohne Schaden verletzen kann. Hier werde ich das Gefühl nicht los, dass der Vermieter nur ein Grund für eine fristlose Kündigung sucht. Dem möchte ich möglichst vorbeugen.
Eine Frage darf erlaubt sein, wie kann der Vermieter so nahe herankommen an das Fenster um diesen Feuchterand zu entdecken, ein Schelm der dabei böses denkt?
Das Fenster ist zur Straße gerichtet. Das bedeutet, dass man es einsehen kann. Allerdings befindet sich das betreffende Fenster auf 2,5m Höhe. Also ganz so einfach ist es dennoch nicht.
Wie vorgeschlagen, werde ich wohl eine Gegendarstellung formulieren. Allerdings lese ich immer wieder, dass sie nichts gegen die eigentliche Abmahnung ausrichten kann. Dabei frag' ich mich welchen Wert eine solche Gegendarstellung überhaupt hat.