Kündigung wenn Haus an Freistaat Bayern vermietet

  • Hallo zusammen,

    wir überlegen uns ein Haus zu kaufen. Allerdings ist es an den Freistaat Bayern vermietet. Kann das Mietverhältnis wegen Eigenbedarf gekündigt werden oder geht das nur bei privaten Mietern. Müssen wir rechtlich noch etwas beachten?

    Schon mal vielen Dank für die Hilfe :)

    Einmal editiert, zuletzt von Vreni23 (19. November 2017 um 00:53)

  • Hallo zusammen,

    wir überlegen uns ein Haus zu kaufen. Allerdings ist es an den Freistaat Bayern vermietet. Kann das Mietverhältnis wegen Eigenbedarf gekündigt werden oder geht das nur bei privaten Mietern. Müssen wir rechtlich noch etwas beachten?

    Schon mal vielen Dank für die Hilfe :)

    Anzunehmen es ist ein EFH was Ihr kaufen wollt, welches der Freistaat Bayern mietet. Bei Eigenbedarf ist der Freistaat Bayern Mieter wie jeder andere auch, es sei denn, im Mietvertrag wären Vereinbarungen getroffen die eine Eigenbedarfskündigung hemmen würde.

  • Die Kündigung aufgrund Eigenbedarfs ist nicht abhängig von der Person, d.h. es können natürliche oder juristische Personen sein.

    Ich würde aber mal prüfen, ob hier ggfs. ein Vorkaufsrecht zugunsten des Freistaats besteht.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Die Kündigung aufgrund Eigenbedarfs ist nicht abhängig von der Person, d.h. es können natürliche oder juristische Personen sein.

    Ich würde aber mal prüfen, ob hier ggfs. ein Vorkaufsrecht zugunsten des Freistaats besteht.

    Hallo,

    selbst wenn dem so wäre, hat das keinerlei Einfluss auf den Eigenbedarf

    Gruß

    BHSHuber

  • Natürlich nicht. Es kann aber sein, dass es gar nicht erst zum Hauskauf des Fragestellers kommt, wenn der Freistaat Bayern sein Vorkaufsrecht ausübt.

    Folglich gibt es dann auch keine Eigenbedarfskündigung.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Natürlich nicht. Es kann aber sein, dass es gar nicht erst zum Hauskauf des Fragestellers kommt, wenn der Freistaat Bayern sein Vorkaufsrecht ausübt.

    Folglich gibt es dann auch keine Eigenbedarfskündigung.

    Hallo,

    hast Recht, sofern der Freistaat sein Vorkaufsrecht ausüben würde und dieses überhaupt vorhanden ist.

    Gruß

    BHSHuber

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