Hallo Leute,
ich habe eine Frage bezüglich der Schönheitsreparaturen in unserem Mietvertrag. Die Wohnung ist gekündigt. Der Vermieter verlangt, dass wir die Wände streichen.
Die Wohnung hat wechselnde Mieter gehabt und mit jedem Mieterwechsel wurde ein neuer Mietvertrag aufgesetzt. Erst waren A und B in der Wohnung, dann B und C, dann C und D, dann C und E. Übergaben gab es im Prinzip nicht und auch keine Übergabeprotokolle. Ich (E) und meine Freundin (C) haben die Wohnung also im Prinzip unrenoviert übernommen. Im Mietvertrag steht folgendes:
"4. Schönheitsreparaturen während der Mietdauer übernimmt auf eigene Kosten der *) - Mieter - Vermieter. Zu den Schönheitsreparaturen gehören...." *)unzutreffendes streichen
Hier wurde der unzutreffende Teil nicht gestrichen. Somit meiner Meinung nach eine uneindeutige Formulierung, damit ungültig bzw. Wahlrecht für den Mieter.
"5. Der Vermieter kann während des Mietverhältnisses die Durchführung der Schönheitsreparaturen verlangen, wenn und soweit die Wohnräume objektiv renovierungsbedürftig sind. Bei Beendigung des Mietverhältnisses kann der Vermieter die Durchführung aller zu diesem Zeitpunkt erforderlichen und fälligen Schönheitskorrekturen verlangen."
Müssen wir rechtlich gesehen streichen?
Ich überlege, um Ärger aus dem Weg zu gehen, die Wohnung zu streichen, obwohl wir es meiner Meinung nach nicht müssten. Nachher gibt es Ärger bei Kautionsrückzahlung. Das ist mir der Stress nicht wert.
Was sagt ihr dazu?
*Nachtrag: Eine Wand wurde farbig gestrichen. Diese müssten wir wahrscheinlich sowieso hell nachstreichen, oder?