Um welche Kündigungsfrist handelt es sich?

  • Hallo,

    in meinem Mietvertrag steht:

    "Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass das Mietverhältnis mit gesetzlicher Kündigungsfrist zum Ende des Kalendermonats ordentlich kündbar ist."

    Handelt es sich hier um eine Kündigungsfrist von 1 Monat?

    Danke!

    - Andreas

  • "Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass das Mietverhältnis mit gesetzlicher Kündigungsfrist zum Ende des Kalendermonats ordentlich kündbar ist."

    Sollte wohl heißen: Zum Ende eines Kalendermonats ordentlich kündbar ist. Ordentlich, also 3 Monate. So ist der Text eigentlich zu verstehen.

  • Handelt es sich hier um eine Kündigungsfrist von 1 Monat?

    Nein. Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt 3 Monate (die Staffelung für Vermieter außer acht gelassen).

    Ob da nun zum Ende des oder eines Kalendermonats steht ist völlig wurscht.

    Hier die gesetzlich korrekte Formulierung:

    § 573c

    Fristen der ordentlichen Kündigung

    (1) Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig.


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    Sorry, habe beim Kopieren dies blöde Tabelle mit erwischt und krieg die nicht weg||

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