Ich habe in meinem neuen Mietvertrag eine Klausel stehen, die das Besuchsrecht zwischen 22:00 Uhr und 6:00 Uhr einschränkt. Und zwar sollen wegen zunehmender Lärmbelästigung im Treppenhaus Nächtliche Besuche zwischen der besagten Uhrzeit unterbunden werden. Ist diese Klausel überhaupt zulässig?
LG
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