Hallo,
ist ein mündlicher Mietvertrag auch rechtsgültig, wenn er nicht direkt mit dem Vermieter abgeschlossen wurde? Es wurden nur grob mit einer Angestellten die Rahmenbedingungen geklärt.
Mündlicher MV nicht direkt mit Vermieter
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Orlando11 -
14. Februar 2011 um 06:59 -
Erledigt
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Rückfrage. Welche Befugnisse hat diese Angestellte, welche Rahmenbedingen wurden denn besprochen?
Wie soll man Ihnen antworten, wenn Sie nichts verraten?
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Hallo Mainschwimmer,
meines Wissens ist die Angestellte weisungsgebunden. Sie übernahm die Vermittlung, weil sie sowohl mich als auch die Räumlichkeiten gut kennt. Es würde lediglich über die Höhe des Mietbetrags gesprochen.
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Und jetzt, worum geht es? Was haben Sie oder die Gegenseite zu sagen?
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Hallo Mainschwimmer,
die Frage ist nun, ob wir die dreimonatige Kündigungsfrist, die ja auch bei einem mündlichen Mietvertrag gilt, einhalten müssen, oder nicht.
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Um mich kurz zu fassen: Ein rechtskräftiger Mietvertrag kommt mit Aushändigung der Objektschlüssel zustande, sofern derjenige, der die Schlüssel übergibt, dazu auch befugt ist.
Und - ja: Auch für mündlich gechlossene Mietverträge gilt die gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten.
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Ich versuche einmal zu rekapitulieren. Sie bewohnen eine Wohnung, für die kein schriftlicher Mietvertrag abgeschlossen wurde. Lediglich mit einer Angestellten, weisungsgebunden, die Sie und die Wohnung kennt wurde ein mündlicher Vertrag abgeschlossen.
Jetzt möchten Sie kündigen, aber wissen, dass auch bei mündlichen Verträgen die Frist von 3 Monaten gilt. Aber diese Frist wollen Sie nicht einhalten, weil Sie die glorreiche Idee haben, dass Ihnen diese Angestellte die Wohnung überhaupt nicht hätte geben dürfen.
Als nächstes fällt Ihnen ein, dass Sie die Miete für Ihre Mietzeit zurück verlangen, weil ja die Angestellte eigentlich usw.usw.
Darum, mir fehlen die Worte, weil Ihre Anfrage an Dreistigkeit kaum zu überbieten ist. Haben das wenigstens verstanden?
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Mainschwimmer,
es tut mir leid, aber Sie haben weder verstanden, noch geholfen. Wir verschwenden nur Zeit. Bitte keine Antworten mehr! -
Gruwo,
vielen Dank für die Antwort, Sie haben mir weitergeholfen. -
Mainschwimmer,
es tut mir leid, aber Sie haben weder verstanden, noch geholfen.Helfen? Ich soll helfen, dass Sie die gesetzlich vorgegebene Kündigungsfrist nicht einhalten müssen. Ich glaub mein Hamster bohnert!
Wir verschwenden nur Zeit. Bitte keine Antworten mehr!Und demnächst sollten Sie überlegen, wo Sie Ihre Fragen stellen. Ich lasse mich nicht von Ihnen für dumm verkaufen und Ihr Vermieter hoffentlich auch nicht!
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