Teppichboden beim Auszug

  • Hallo zusammen,

    ich habe folgende Frage. Üblicherweise ist ja der Vermieter für den Teppichboden in der Wohnung verantwortlich. Nun zieht ein Mieter in eine Wohnung ein, deren Teppichboden im Schlafzimmer 20-30 Jahre alt ist und auch so aussieht (Flecken, ausgebleichte Stellen etc.). Der Vermieter weigert sich aber, den Teppich auszutauschen, da dieser fest verklebt ist und dies einen sehr großen Aufwand bedeuten würde. Der Mieter soll entweder mit dem alten Teppich leben - oder den auf eigene Kosten austauschen. Der Mieter tauscht den Teppichboden aus.

    Nach 2,5 Jahren zieht der Mieter aus und würde seinen hochwertigen Teppichboden gerne mitnehmen oder von dem Vermieter eine Ablöse dafür bekommen. Der Vermieter will keine Ablöse zahlen und verlangt von dem Mieter, den ursprünglichen Zustand wieder herzustellen. Das wäre allerdings schwierig, da der alte Teppichboden ja vollverklebt war und daher nur in Fetzen abgegangen ist. Nun habe ich gelesen, dass die Lebensdauer von Teppichböden mit 10 Jahren bemessen ist und der Vermieter nach Ablauf dieses Zeitraums keinen Anspruch mehr auf Schadensersatz o.ä. für den alten Teppich hätte. Kann der Mieter also das Zimmer ohne Teppichboden hinterlassen oder muss er dem Vermieter seinen Teppichboden umsonst überlassen.

    Vielen Dank im Voraus für eure Einschätzungen.

  • Diese 10 Jahre sind eigentlich ein Rechenwert für Versicherungen und Gerichte um den Zeitwert näherungsweise zu bestimmen. Das bedeutet aber nicht das alles was 10 Jahre oder älter ist, automatisch keinen Wert mehr darstellen würde, das sollte die klar sein hoffe ich.

    In deinem Fall dürfte es aber eh kaum um den Zeitwert des Teppichs gehen, sondern eher im die Arbeitskosten für die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes, nämlich ein Zimmer mit Teppichboden.

  • Der Vermieter will keine Ablöse zahlen und verlangt von dem Mieter, den ursprünglichen Zustand wieder herzustellen. Das wäre allerdings schwierig, da der alte Teppichboden ja vollverklebt war und daher nur in Fetzen abgegangen ist

    Da verlangt der VM eine Unmöglichkeit was zu vernachlässigen wäre. Der VM hat Anspruch auf Wiederherstellung des Zustands, der bestehen würde, wenn der Schaden, also Wegnahme des Teppichs, nicht eingetreten wäre. Das nennt man Naturalrestitution (§ 249 BGB). Den 20-30 Jahre alten Teppich wieder in die Wohnung zu bringen ist ja nicht möglich, weshalb Du einen entsprechenden Geldbetrag zu leisten hättest. Und was wäre dieser alte, zerschlissene Teppich noch wert? NICHTS!

    Nun sind aber auch Gesetze gelegentlich auslegbar, und meine Empfehlung wäre, dem VM Deinen Teppich für kleines Geld in der Wohnung zu belassen. Oder hättest Du dafür eine Verwendung, würde der für Dich in irgend einer Weise zu verwerten sein.?

    Musst halt abwägen und um Disput mit dem VM zu vermeiden sich mit ihm einigen.

    Kann der Mieter also das Zimmer ohne Teppichboden hinterlassen oder muss er dem Vermieter seinen Teppichboden umsonst überlassen.

    Der VM war sichtlich mit dem Austausch des Teppichbodens einverstanden und hat somit wenig Chancen für die Wiederherstellung, d.h. nach meinem Dafürhalten keinen Ersatz von Dir.

    Der Mieter soll entweder mit dem alten Teppich leben - oder den auf eigene Kosten austauschen. Der Mieter tauscht den Teppichboden aus

  • Da verlangt der VM eine Unmöglichkeit was zu vernachlässigen wäre. ........ Und was wäre dieser alte, zerschlissene Teppich noch wert? NICHTS!

    ...

    Der VM war sichtlich mit dem Austausch des Teppichbodens einverstanden und hat somit wenig Chancen für die Wiederherstellung, d.h. nach meinem Dafürhalten keinen Ersatz von Dir.

    Oje, das wird ja immer schlimmer mit unserer Banane.

    So ein Blödsinn! Der Mieter ist auch bei alten Sachen schadenersatzpflichtig. Mit einem alten Teppich ist es immer schwer zu sagen, was er am Ende noch wert war. Am besten einigt ihr euch.

    Gruß

    H H

  • Hallo zusammen,

    vielen Dank für eure Einschätzungen. Eine Einigung wird wohl nicht klappen. Eigentlich hätte ich dem Vermieter den Teppichboden auch umsonst überlassen, aber er hatte mich in anderen Sachen so reingelegt, dass ich ihm das einfach nicht gönne.

    Gruß

    Laie

  • , aber er hatte mich in anderen Sachen so reingelegt, dass ich ihm das einfach nicht gönne.

    Das hat mit der Sachlage aber rein gar nichts zu tun. Ansonsten könnte ja jeder alles rausreissen was älter als 10 Jahre ist, ohne Kosten fürchten zu müssen. Es geht in deinem Fall wohl auch nicht um den Wert des Teppichs, sondern um die Arbeitskosten die den Zustand wie bei deiner Übernahme wieder herstellen. Und er Zustand war offenbar ein Raum mit Teppichboden.

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