Quotenklausel wirksam oder nicht?

  • Hallo zusammen,

    als "Neuer" habe ich natürlich gleich eine Frage. Ich beschäftige mich seit einigen Tagen mit der Quotenklausel und deren Wirksam-/bzw Unwirksamkeit. Grundsätzlich wurde eine solche (Abgeltungs-/)Quotenklausel ja als unwirksam erklärt. Es wird aber oft von Weichmachern gesprochen ("Im Allgemeinen", "Unter Berücksichtigung des aktuelles Zustands des Mietobjekts" etc.), die die Klausel wirksam werden lassen.

    Wer kann mir sagen, ob eine Quotenklausel dadurch gültig wird? In meinem Fall steht da neben der Abgeltungs-/Quotenklausen (Mit dem Weichmacher "Im Allgemeinen) auch noch ein Beispiel dabei:

    "Endet das Mietverhältnis nach 4 Jahren, hat der Mieter die Wohnung aber nicht stärker abgenutzt als es in der Regel schon nach 2 Jahren zu erwarten wäre, besteht ausgehend von einem üblichen Renovierungsintervall von 5 Jahren aufgrund des konkreten Wohnverhaltens des Mieters Renovierungsbedarf voraussichtlich erst nach 10 Jahren. In diesem Fall hat der Mieter nur 40% der Renovierungskosten zu tragen".

    Macht es dieses Beispiel besser bzw. wirksam, oder sind die Klauseln durchgängig unwirksam?

    Ganz lieben Dank für Eure Hilfe!

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