Heizkosten nochmal obendrauf (2x)

  • Hallo erstmal und ich freue mich das ich dieses Forum gefunden habe. Danke schonmal an alle.

    Zu meiner Frage:

    Habe einen Mietvertrag in dem die Nebenkosten für Heizung ,Wasser und Müll pauschal angegeben werden. (250Euro)

    Es befinden sich keine Wämemengenzähler oder Messröhrchen in der Anlage oder den Heizkörpern.

    Er meint er bezahlt schon seit Jahren drauf.

    Was ich verstehen kann , was er aber schon lange über eine Nebenkostenerhöhung hätte ändern können.

    Jetzt ist die Heizung kaputt. Vermieter möchte ab dann Heizröhrchen installieren und den Verbrauch auf die Mieter umlegen.

    Dafür würden wir alle neue Mietverträge bekommen.

    Also mein Mietvertrag ist von 2005.Den würde ich nicht gerne abgeben.

    Ich vermute und hoffe das er die Kaltmiete + die neu umgelegten Heizkosten meint.

    Den zusätzlich zur bestehenden Pauschalmiete nochmal die Heizkosten könnte ich mir und die anderen Mieter nicht leisten.

    Wie gesagt: Er jammert seit Jahren , erhöht aber keine Nebenkosten. Und jetzt wo die Heizung kaputt ist und neu kommt, will er auf einmal

    alles umlegen.

    Fühle mich eine wenig Unwohl bei der Sache. Sehe eine Kostenlawine auf mich zu kommen.

    Weiß jemand Rat wie ich/wir uns verhalten sollen ?

    Lg

    Hilfesuchender

  • Weiß jemand Rat wie ich/wir uns verhalten sollen ?

    1. Eine Miete einschließlich der Heizkosten ist schon seit vielen Jahren nicht mehr erlaubt. Seit 2012 müssen die Kosten für Wärme und Warmwasser, welche zentral hergestellt werden, individuell gemessen und abgerechnet werden.

    2. Da du, wie es aussieht von den einfachsten Dingen des Mietrechts keine Ahnung hast, kann ich dir nur raten, ganz schnell Miglied im örtlichen Mieterverein zu werden. Als Mitglied kannst du erfahren, welche Fehler dein Vermieter macht und kannst dich davor schützen. Auch den Weg vor Gericht wird der Verein gemeinsam mit dir gehen.

  • Was ich verstehen kann , was er aber schon lange über eine Nebenkostenerhöhung hätte ändern können.

    Vielmehr hätte schon früher ändern müssen. Wie zuvor beschrieben seit 2012 gibt es diese Vorschrift. Einen neuen Mietvertrag kann der VM nur mit Deiner Einwilligung erstellen, und sollte dies für Dich keinen Vorteil -eher einen Nachteil - bedeuten, eben nicht einwilligen.

  • Hallo

    Danke für die Antworten.


    Jetzt ist die Heizung kaputt. Vermieter möchte ab dann Heizröhrchen installieren und den Verbrauch auf die Mieter umlegen.

    Dafür würden wir alle neue Mietverträge bekommen.

    Jetzt ist es so weit...

    Neue Heizung ist installiert und es sollen Messröhrchen kommen.

    Jedoch bestehen seit längerem Gefälligkeits Quadratmeterangaben in den Mietverträgen.

    Vermieter möchte vorbeikommen und ausmessen um die Angaben im Mietvertrag zu berichtigen.

    Damit er 70/30 nach Quadratmeter und Verbrauch abrechnen kann.

    Der arme hat ja 20 Jahre drauf gezahlt. Sagt er...

    20 Jahre Reparaturstau und Investitionsstau, das ist richtig.

    Sorry, schreibe immer viel.

    Frage: Muß ich ihn reinlassen.

    Wie lange kann ich ihn hinhalten.

    Danke für euren Rat.

  • Mietvertrag "berichtigen", sprich ändern, geht nur mit deiner Zustimmung.

    Da es hier erstmalig um eine Berechnung der Heizkosten nach der Heizkostenverordnung geht, ist die Änderung der Nebenkostenabrechnung schon lange überfällig.

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