Zweiter Hauptmieter überweist keine Kaution zurück

  • Hallo zusammen,

    ich hätte gerne einen Ratschlag, denn ich bekomme meine Kaution nicht zurück.

    Ich und mein Mitbewohner waren beide Hauptmieter in einer Mietwohnung. Die Kaution 800 Euro für die ganze Wohnung wurde irgendwann durch vorige Mieter dem Vermieter hinterlegt und sie sollte beim Vermieter ständig bleiben, unabhängig von dem Mieterwechsel. So sollte jeder neue Mieter dem vorigen Mieter seinen Anteil an der Kaution (die Hälfte) erstatten. Meinen Anteil 400 Euro habe ich meiner Vormieterin beim Einzug überwiesen damit sie ihr Geld zurück kriegt. Im Juli bin ich aus der Wohnung ausgezogen. Da kein neuer Mieter für meine Hälfte der Wohnung noch vorhanden war, sollte ich laut dem Vermieter meinen Anteil an der Kaution von meinem Mitbewohner bekommen, der in der Wohnung geblieben ist. Der überweist mir das Geld trotz Erinnerungen und Bitten nicht. Für die Einbehaltung der Kaution gibt es keine Gründe, das bestätigt das unterschriebene Übergabeprotokoll. Der Vermieter hält sich von der Sache abseits.

    Welche Rechte habe ich in der Situation? Wie kann ich die Rückerstattung der Kaution antreiben? Gibt es ein Mahnverfahren dafür?

    Ich bedanke mich sehr für jede Information!

    Viele Grüße

    Alexa

  • Welche Rechte habe ich in der Situation? Wie kann ich die Rückerstattung der Kaution antreiben? Gibt es ein Mahnverfahren dafür?

    Ein Mahnverfahren hat den Zweck einen Schuldner auf Zahlung anzumahnen. Sollte der Schuldner dieses ignorieren, ergeht Vollstreckungsbescheid, mit diesem kannst Du pfänden, sofern pfändbare Masse vorhanden ist. Lasse den Mahnbescheid von einem Anwalt ausstellen, denn wie ich sehe wirst Du das nicht selbst machen wollen/können. Die Kosten für den Mahnbescheid zahlt der Schuldner auch,

  • BANANE, Vielen Dank für Deinen Hinweis! Soll der Anwalt, welchen ich beauftrage, sich auf Mietrecht spezialisieren oder kann jeder Anwalt das erledigen? Bedeutet "pfändbare Masse" etwa das Vermögen von meinem ehemaligen Mitbewohner?

    Ein Gedanke war noch, es gibt vielleicht eine bistimmte Frist für die Rückzahlung (?)

  • Ein Mietrechtsstreit ist nicht immer eindeutig, weshalb ein Fachanwalt für Mietrecht vorzuziehen ist. Sollte der Schuldner dem Mahnbescheid widersprechen geht die Sache vor Gericht und es wird ein Richter entscheiden.

    Pfändbare Masse bedeutet Geld- oder Sachvermögen eines Schuldners, auf welches der Gläubiger zurückgreifen kann. Mit einem Vollstreckungsbescheid bzw. entsprechendem Urteil kannst Du das bis ca. 30 Jahre.

    Mit dem Mahnbescheid ist die Frist auf "Rückzahlung" gehemmt. Ohne Mahnbescheid verfällt Dein Anspruch nach 3 Jahren.

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