Besichtigung der Mietwohnung durch Vermieter wegen Rauchmeldermontage

  • Schönen Freitag-Nachmittag,

    mein Vermieter möchte gerne vorab nochmal in die Wohnung, um sich genau umzusehen, wo die Rauchmelder montiert werden sollen.

    Ich habe nichts dagegen, trotzdem möchte ich wissen, ob es vom Mietrecht her gesehen zulässig ist. Mir wurden zwei Termine vorgeschlagen,

    jeweils an normalen Wochentagen, ab 16 Uhr.

    LG

    Summerfeeling

  • Was soll daran denn unzulässig sein? Der Vermieter hat das Recht sich über die Montage der Rauchmelder vorab ein Bild zu machen. Kannst ja deine Hanfpflanzen in die Küche stellen, denn da gehört kein Rauchmelder hin.

  • Köbes, du bist ein Scherzkeks. Die Hanfpflanzen habe ich natürlich nicht in der Wohnung deponiert,

    sondern im kleinen Häusle meines Schrebergarten. Pssst, nicht weitersagen.

    Okay, die Vorabbesichtigung ist zulässig, mehr wollte ich auch nicht wissen.

    Adele... und Danke.

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