Mietvertrag vorzeitig beenden?

  • Hallo,

    ich und mein Mann haben zusammen etwa fünf Jahre in einer etwa 50qm großen Wohnung gewohnt. Die Wohnung befindet sich im ersten OG in einem Sieben-Parteien-Haus. Vor einiger Zeit ist ein Kleintransporter in die untere Wohnung gefahren weshalb in unserer Wohnung erhöhte Feuchtigkeit sowie Schimmelbildung auftrat. Der vom Vermieter bestellt Handwerker war mehr als untauglich. Teile des Fußbodens mussten ersetzt werden, wurden jedoch nicht befestigt oder angeglichen, diee Außenwände waren mit einer Vorwand aus Rigibs versehen hinter denen sich Staunässe entwickelte. Es sollte die alte Vorbaute abgetragen, die Wand getrocknet und dann eine neue Vorbaute mit Dampfsperre angebracht werden, jedoch wurde direkt die Außenwand tapeziert. Die Fenster waren über Jahre undicht und wurden erst letztes Jahr durch die 'Sanierung' erneuert. Das Küchenfenster war bis zu diesem Zeitpunkt nicht zu öffnen. Nun ist es so, dass aus verschiedenen Gründen -besagten mangelhafte Renovierung und Instandhaltung- sowie eine schlechte Nachbarschaft von uns als Grund für eine vorzeitige Kündigung angesehen wurde.

    Leider haben wir unseren Mietvertrag nicht mehr, da der Vermieter den Verwalter gewechselt hat und sich unser Original für eine Kopie ausleihen wollte, wir aber bis heute keine Rückgabe erhalten haben. Daher können wir keine festgelegte Kündigungsfrist einsehen. Wir haben also ein entsprechendes Schreiben aufgesetzt, dass die mangelhafte Renovierung sowie die schlechte Nachbarschaft -Lärmbelästigung bis teils drei Uhr früh, um fünf Uhr früh fortsetzend sowie mehrere Polizeieinsätze aufgrund von Drogenhandel sowie eine Belästigung durch den Rauch jener Drogen im Hausflur- für uns ein Grund für eine vorzeitige Kündigung ist.

    Leider ist es so, dass wir alle genannten Mängel mehr als ausführlich mit dem Vermieter besprochen hatten, dies jedoch nur mündlich geschehen ist. Nun wird behauptet, weder Verwalter noch Vermieter besäßen Kenntnis über diese Vorfälle, auch wenn eine der anderen Parteien aufgrund der Belästigung bereits abgemahnt worden sind. Wir haben keinen Mieterschutzbund und auch all die Jahre auf keine Mietminderung bestanden, auch wenn alleine der Zustand der Fenster dies wohl ausreichend begründet hätte. Der Vermieter hat uns nun heute wissen lassen, dass unsere Kündigung ungültig sei da ihm die Gründe nicht bekannt wären und fadenscheinig wirken und möchte von uns noch bis zum 31.10. die Warmmiete erhalten, fragte jedoch im gleichen Atemzug ob er denn bereits Handwerker in die Wohnung lassen könnte um sie zu sanieren.

    Was kann ich nun tun, da wir uns nicht die Miete für zwei Wohnungen parallel leisten können zumal ich nicht einsehe, für die Wohnung noch weiter Miete zu zahlen.

    Hoffentlich weiß hier jemand Rat

  • Zum einen gibt man einen Original-Mietvertrag nicht aus der Hand, Sie hätten selbst Kopien erstellen können und diese weitergeben.

    Weder eine mangelhafte Renovierung noch eine schlechte Nachbarschaft rechtfertigen eine fristlose bzw. kürzere Kündigungszeit als 3 Monate.

    Wie ich Ihren Beitrag verstehe werden Sie wohl bis Ende der Mietzeit, also nach fristgerechter Kündigung, die Miete begleichen müssen. So sieht es das Gesetz vor.

    Weitere Antworten geben Ihnen vielleicht mehr Hoffnung.

  • Daher können wir keine festgelegte Kündigungsfrist einsehen.

    Doch könnt Ihr. BGB § 573c Abs. 1

    Fristen der ordentlichen Kündigung

    (1) 1Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig. 2Die Kündigungsfrist für den Vermieter verlängert sich nach fünf und acht Jahren seit der Überlassung des Wohnraums um jeweils drei Monate.

    Was kann ich nun tun,

    Ich befürchte herzlich wenig.

    und möchte von uns noch bis zum 31.10. die Warmmiete erhalten

    Wann habt Ihr denn gekündigt? Wenn nach dem 3. Werktag im August kommt Euch der Vermieter doch schon entgegen mit einem Monat.

    fragte jedoch im gleichen Atemzug ob er denn bereits Handwerker in die Wohnung lassen könnte um sie zu sanieren.

    Sind das notwendige Maßnahmen müßt Ihr das zulassen.

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