Mutwillige Zerstörung?

  • Hallo zusammen,

    folgendes ist passiert. Gestern Abend ca 23 Uhr bin ich zu Bett gegangen. Meine Freundin und ein Freund waren noch im Wohnzimmer und haben sich eine Shisha angemacht und haben um Lärm zu meiden die wohnzimmertür zu gemacht.

    Soweit so gut. Kurz drauf hab ich einen Anruf bekommen von meiner Freundin, ich dachte das sie wieder irgendwelchen Käse von mir will, aber nein, die Tür ging nicht mehr auf. Also aufgestanden und selbst ein Bild davon gemacht und tatsächlich ging einfach nicht auf. Das Schloss ist sozusagen rausgeruscht und hat die Tür somit verklemmt. Hatten wir damals auch an der Haustür. Kurzer Hand habe ich die Tür mit etwas drücken "gewaltsam" geöffnet, dabei ist am Türrahmen etwas Holz abgesplitter, welches sich mit Leim wieder ankleben lässt. Der Vermieter meint, dass wir dafür gerade stehen müssen da es mutwillig war, aber was hätte ich um die zeit anderes machen sollen.

    Viel Text aber ich hoffe mir kann jemand nenn Rat geben.

  • Ihre Haftpflichtversicherung verständigen, die hoffentlich auch Mietschäden beinhaltet, diese wird ihnen erklären wie's weiter geht. Natürlich nicht um Mitternacht, tags danach reicht.

  • Hallo,

    da hat der Vermieter recht. Wenn das Schloss rausgerutscht ist, dann waren die Schrauben wohl nicht mehr fest und es hat sicher auch schon eine Weile gewackelt. So etwas passiert nicht von jetzt auf gleich. Das hättet ihr sehen müssen, bevor das Schloss zu lose wird.

    Gruß

    H H

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