Hallo zusammen.Mein Schwager hat in meiner alten Wohnung einen Haftpflichtschaden am (hochwertigen) Waschbecken verursacht.
Ende April soll unsere KAution ausgezahlt werden.Kann der Vermieter falls der Schaden seitens der VErsicherung noch nicht beglichen wurde die Kaution oder einen Teil einbehalten,für den Schaden(den ich ja nicht verursacht habe).Die Wohnung ist bereits wieder mit dem Schaden vermietet.Danke
Mietkaution -Haftpflichtschaden
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physio1975 -
9. Februar 2011 um 18:59 -
Erledigt
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Hallo physio1975,
"Mein Schwager hat in meiner alten Wohnung einen Haftpflichtschaden am (hochwertigen) Waschbecken verursacht."
Einen Schaden also. Du hast im Innenverhältnis gegen ihn Anspruch auf Regulierung. Im Aussenverhältnis hat der VM den Anspruch gegen Dich."Kann der Vermieter falls der Schaden seitens der VErsicherung noch nicht beglichen wurde die Kaution oder einen Teil einbehalten,"
Ja."für den Schaden(den ich ja nicht verursacht habe)."
Wie oben schon anklang, bist Du "dran". Der Mieter haftet auch für seine Besucher. -
Ist dies auch nicht durch Zahlung der Miete abgegolten?
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Ist dies auch nicht durch Zahlung der Miete abgegolten?
"dies" - was? -
Ist dies auch nicht durch Zahlung der Miete abgegolten?
So, so, durch die Miete sind Schäden an der Mietsache, die ich oder mein Besuch anrichten, abgegolten.
Tolle Einstellung, und ich Depp habe immer alles ersetzt oder reparieren lassen, wenn was an der Wohnung kaputt ging.
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nicht gleich weinen,alles wird gut
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nicht gleich weinen,alles wird gut
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