Mietzahlungen Quittung verlangen

  • Hallo,

    da ich demnächst umziehe, benötige ich eine Vermieterbescheinigung, für meinen zukünftigen Vermieter.

    Ich habe meinen jetzigen Vermieter in den letzten 3 Wochen mehrmals angerufen und eine angefragt.

    Es wurde auch immer bestätigt, dass eine abgeschickt wurde, ich habe jedoch nie eine erhalten.

    Mein Verdacht ist, dass mir mein Vermieter keine ausstellen will, da ich mich vor ein paar Monaten geweigert habe,

    die Kosten für eine Reparatur in meiner Wohnung zu übernehmen (Das Recht war auf meiner Seite).

    Soweit ich weiß, ist der Vermieter nicht verpflichtet eine Vermieterbescheinigung auszustellen.

    Eine Quittung über die geleisteten Mietzahlungen jedoch muss er mir geben, weshalb ich nun schriftlich eine anfordern will.

    Meine Frage ist, wie ich das am besten formuliere? Da ich fast 1 Monat verschwendet habe, auf ein Brief zu warten, wird die Zeit etwas knapp.

    Kann ich in dem Brief eine Frist setzen, bis wann er mir die Quittung zugeschickt haben muss? Gibt es ein Gesetz, auf das ich mich berufen kann?

    Danke für eure Hilfe!

    Gruß Kai

  • Eine Verpflichtung zur Ausstellung einer Quittung für Mietzahlung hat der VM sicher nicht, es sei denn du hast die Miete bar bezahlt, was wohl nicht der Fall ist. Zum Nachweis Deiner Mietzahlung hast Du ja Deine Kontoauszüge bzw. Bankbelege.

  • Hm, ok. Hatte in einem Artikel gelesen, dass Vermieter laut (§ 368 BGB) dazu verpflichtet sind eine Quittung auszustellen.

    Dann erkundige ich mich mal, ob der Vermieter mit Bankauszügen zufrieden ist.

    Einmal editiert, zuletzt von kai (30. August 2017 um 21:07)

  • Hm, ok. Hatte in einem Artikel gelesen, dass Vermieter laut (§ 368 BGB) dazu verpflichtet sind eine Quittung auszustellen.

    Dann erkundige ich mich mal, ob der Vermieter mit Bankauszügen zufrieden ist.

    Die Kontoauszüge sind Nachweise über die Mietzahlungen. Da muß der Vermieter nicht noch Quittungen ausstellen. Da wäre ja doppelt gemoppelt.

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