Mieter reisst Garten und Hütte ab ohne Ankündigung

  • (Sorry, sollte im Titel natürlich "Vermieter" heissen)

    Hallo zusammen,

    ich habe mal folgende Frage, ich wohne in einem Haus mit 3 Mietparteien und dem Vermieter der die untere Wohnung benutzt.

    Meine Nachbarin hat einen Garten gemietet. Dieser wird in diesem Moment abgerissen mit kurzer "hallo morgen wird übrigends der Garten abgerissen" ankündigung..da meine Nachbarin allerdings 2 Kinder hat und nur wegen dem Garten die Wohnung gemietet hat vor einem halben Jahr, ist das ziemlicher Mist. kann meine Nachbarin da was gegen unternehmen oder kann der Vermieter das einfach so machen? Eine Mietminderung sollte es da ja auf jedenfall geben?

    Dort wo der Garten war soll eine 4te Wohnung gebaut werden, deswegen wird auch bald bei der 3ten Mieterin die Dachschräge entfernt und es gibt ordentlich Bauarbeiten.. natürlich ohne vorrige Info..

    Ausserdem wird meine Hütte in der ich Fahrräder und anderen Krams aufbewahre ebenfalls abgerissen, und zwar (genau)ganz ohne Ankündigung. Gibt es da irgendwas was man tun kann? Oder müssen wir das alles über uns ergehen lassen?

    Ergänzung:
    Der Vermieter hat die Wohnung erst im Dezember vom alten Vermieter übernommen. Mit der Aussage die Verträge bleiben wie sie sind.

    2 Mal editiert, zuletzt von Malk80 (9. Februar 2011 um 12:37)

  • Der Kauf des Objekts bedeutet für Ihren neuen Vermieter noch keinen Freifahrtschein. Er tritt in die bestehenden Mietverträge ein und muss diese auch erfüllen.

    Allerdings werden Sie hier ohne anwaltliche Hilfe nicht weiterkommen. Insbesondere für Ihre Nachbarin sehe ich auf die Schnelle nur die Möglichkeit, den Tatendrang des Vermieters durch eine einstweilige Verfügung zu stoppen.

  • Der Kauf des Objekts bedeutet für Ihren neuen Vermieter noch keinen Freifahrtschein. Er tritt in die bestehenden Mietverträge ein und muss diese auch erfüllen.

    Allerdings werden Sie hier ohne anwaltliche Hilfe nicht weiterkommen. Insbesondere für Ihre Nachbarin sehe ich auf die Schnelle nur die Möglichkeit, den Tatendrang des Vermieters durch eine einstweilige Verfügung zu stoppen.


    Dem kann ich mich nur anschliessen und vorschlagen, dass die betroffenen Mieter zusammen einen auf Mietrecht spezialisierten RA konsultieren (alle schriftlichen Unterlagen mitnehmen!;)).

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