Wohngemeinschaft, Hauptmieter geht, Kündigung des Untermieters

  • Hallo liebes Forum,

    ich hätte eine Frage zu meiner WG.

    Situation: Der Hauptmieter (ich) wohnt in einer 2-Zi. Wohnung, vermietet ein (unmöbliertes) Zimmer unbefristet an (Unter-)mieter, außerdem gemeinsame Nutzung durch (größtenteils vom Hauptmieter eingerichteten) Küche, Flur und Bad (also einfach WG). Der Hauptmieter findet einen Job in einer anderen Stadt und muss deshalb (aus ökonomischen Gründen) aus der Wohnung raus.

    Mich interessiert nun die Frist. Kann ich als Vermieter nach § 573a die erleichterte Kündigung mit 3+3 Monaten Frist vornehmen, mit der Begründung dass Hauptmietverhältnis aus beruflichen Gründen endet?

    Lässt sich diese Frist irgendwie verkürzen? Eine Frist von mehr als drei Monaten wäre für mich schwierig, weil ich umziehen muss und dann zwei Mieten (für die neue Wohnung und mein Zimmer hier) zahlen müsste. Dadurch könnte ich den Job möglicherweise nicht annehmen.

    Liebe Grüße und danke fürs lesen schonmal. :)

  • Mich interessiert nun die Frist. Kann ich als Vermieter nach § 573a die erleichterte Kündigung mit 3+3 Monaten Frist vornehmen, mit der Begründung dass Hauptmietverhältnis aus beruflichen Gründen endet?


    :)

    Bei 573a BGB ist eine Begründung nicht nötig. Es genügt, wenn die Kündigung sich auf diesen Paragraphen beruft.

  • Danke für die Antwort! Eine verkürzte Frist ist ja möglich bei "berechtigten Interesse" nach § 573 BGB. Schließt ein solches Interesse auch wirtschaftliche Gründe des Vermieters ein, z.B. weil die (Unter)vermietung durch Umzug sinnlos bzw. nachteilig wird? Ich hoffe, das ist nicht zu spezifisch. :)

  • Ich danke sehr für die Antworten, auch wenn es nicht das erhoffte war. ;) Viele Grüße

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