Liebe Leute, vielen Dank schon einmal vorab für die Zeit und Aufmerksamkeit! Es soll bei dieser Anfrage im Prinzip um keine Klagen oder Rechtsstreitereien gehen, sondern grundsätzlich um zu erfahren, wie Mieter A sich möglichst konfliktfrei und wohlwollend verhalten könnte.
Mieter A wohnt seit nun mehreren Jahren in einer im Innenhof gelegenen Wohnung im 1. Geschoss. Da die Gebäude, die den Innenhof bilden, sehr eng zueinander gebaut wurden, ist insbesondere das einfallende und in bestimmte Wohnungen durchdringende Sonnen- bzw. Tageslicht grundsätzlich sehr gering, was die Wohnungen in den unteren Geschossen logischer und eben nicht auszuschließender Weise noch stärker betrifft als die Wohnungen, die höher liegen.
Da Mieter A dies jedoch auch bei Einzug schon wusste, klagte er sich auch nie großartig darüber. Eine "bauliche" Einflussnahme auf die Gebäude selbst wäre ja eh nicht möglich.
Im Innenhof von Mieter A wächst jedoch Efeu an den Wänden. Gerade, da Mieter A ohnehin die wohl lichtungünstigste Wohnung im Innenhof bezieht und sich bauliche Maßnahmen ja eh nicht umsetzen lassen würden, fragt er sich, ob er denn wenigstens etwas gegen den zunehmenden Efeu-Wuchs unternehmen könnte - da es genau dieser Efeuwuchs ist, der der ohnehin schon lichtungünstigen Wohnung weiteres Tageslicht zunehmend raubt. Er würde sich auch nicht beklagen, wenn durch weniger Efeu vor seinen Fenstern auch noch weniger Insekten in seine Wohnung kämen. Wobei er dies nicht großartig monieren würde, es wäre eher ein liebsamer Nebeneffekt. Dennoch würde er, konkret gefragt, gegenüber anderen schon zugeben, dass es in seiner Wohnung einen "übernormalen" Insektenbefall, begünstigt durch den Efeu, gibt. Schutzmaßnahmen wie ein Insektengitter hat er schon getroffen. Allerdings möchte er dies nicht vor allen Fenster anbringen.
Was sich Mieter A also konkret fragt, ist - hat er eine Möglichkeit, durch weniger Efeuwuchs vor seinen Fenstern an mehr Tageslicht zu kommen, gerade weil seine Wohnung allein durch ihre Lage schon wenig Licht abbekommt, und könnte er gegenüber dem Vermieter im Zweifelsfall auch rechtlich verständnisvoll/sicher mit seinem Sachverhalt argumentieren? Die Beseitigung des Efeus würde er sogar persönlich vornehmen, wenn er dazu Genehmigung und Werkzeug gestellt bekommen würde, auch wenn es nicht ganz ungefährlich wäre.
Mieter A würde sich über sachlich und fachliche Antworten außerordentlich freuen!