Vereinbarte Küche wurde entfernt

  • Sehr geehrte Damen und Herren,
    lieben Dank für die Aufnahme hier. Nun zu meiner Frage.
    Wir ziehen um und zu der Wohnung gehört eine Küche sowie noch vorhandener Laminatboden. In der Mail mit dem Verwalter wurde vereinbart dass wir die Küche + Boden für insgesamt 350 € übernehmen. Nun hat am Wochenende der alte Mieter die Küche aus der Wohnung geholt. Was können wir nun tun? Nun möchte man mit uns nur noch über den vorhandenen Laminatboden verhandeln.

  • Hallo Neckar7,

    "Wir ziehen um und zu der Wohnung gehört eine Küche sowie noch vorhandener Laminatboden."
    - Habt Ihr das schriftlich/mietvertraglich verbindlich?

    "In der Mail mit dem Verwalter wurde vereinbart dass wir die Küche + Boden für insgesamt 350 € übernehmen."
    - Habt Ihr das also noch nicht schriftlich/mietvertraglich verbindlich...?

    "Nun hat am Wochenende der alte Mieter die Küche aus der Wohnung geholt."
    - War er da noch Mieter? Wann beginnt Euer Mietvertrag?

    "Was können wir nun tun?"
    - Erst mal o.a. Fragen abklären

    "Nun möchte man mit uns nur noch über den vorhandenen Laminatboden verhandeln."
    - Wer ist "man"?

  • Hallo Neckar7,

    "Wir ziehen um und zu der Wohnung gehört eine Küche sowie noch vorhandener Laminatboden."
    - Habt Ihr das schriftlich/mietvertraglich verbindlich?

    "In der Mail mit dem Verwalter wurde vereinbart dass wir die Küche + Boden für insgesamt 350 € übernehmen."
    - Habt Ihr das also noch nicht schriftlich/mietvertraglich verbindlich...?

    "Nun hat am Wochenende der alte Mieter die Küche aus der Wohnung geholt."
    - War er da noch Mieter? Wann beginnt Euer Mietvertrag?

    "Was können wir nun tun?"
    - Erst mal o.a. Fragen abklären

    "Nun möchte man mit uns nur noch über den vorhandenen Laminatboden verhandeln."
    - Wer ist "man"?

  • Hallo,

    wenn ich das richtig verstehe hast du mit dem alten Mieter vereinbart, dass du die Küche und den Boden von ihm übernimmst.

    Was hat der Verwalter denn genau bestätigt?
    Was hat der überhaupt damit zu tun?

    Ich denke, dass du hier schlechte Karten hast. Selbst wenn der Verwalter die Übernahme bestätigt hat, so gilt dies sicher eher als Einverständnis, dass ihr es so machen könnt und nicht als verbindloche Zusicherung, dass der Vormieter dir seine Küche tatsächlich überlässt.

    Gruß
    H H

  • Hallo Benny,

    erst einmal ganz lieben Dank für die Antwort.
    Der Verwalter hat uns bei Besichtigung schon mitgeteilt, dass der vorhandene Laminatboden sowie die Küche für einen entsprechenden Preis übernommen werden kann. Diesem haben wir dann bei Zusage das wir die Wohnung bekommen auch zugestimmt. Nach einige Tagen schrieb uns der Verwalter im Auftrag der alten Mieterin per Mail, dass sie für die Küche und den Boden 350€ haben möchten. Wir antworten auch per Mail, dass wir die Küche und auch den Boden gern übernehmen.
    Gestern bekamen wir dann eine Mail vom Verwalter, der uns ohne Angaben von Gründen mitteilte, dass er von der Vormieterin informiert worden ist, dass die Küche am Wochenende entfernt worden ist. Wir sollten uns diese Woche doch bitte bei ihm melden um mit ihm über die Übernahme des Bodens zu sprechen.
    Also haben wir nur die mündlichen Aussagen des Verwalters und die Mails als Nachweis.
    Der Mietvertrag des alten Mieters endet am 31.07. und unser beginnt zum 15.08.

    Lieben Dank für deine Mühen und liebe Grüße

  • Hallo H H,

    erst einmal ganz lieben Dank für die Antwort.
    Der Verwalter hat uns bei Besichtigung schon mitgeteilt, dass der vorhandene Laminatboden sowie die Küche für einen entsprechenden Preis übernommen werden kann. Diesem haben wir dann bei Zusage das wir die Wohnung bekommen auch zugestimmt. Nach einige Tagen schrieb uns der Verwalter im Auftrag der alten Mieterin per Mail, dass sie für die Küche und den Boden 350€ haben möchten. Wir antworten auch per Mail, dass wir die Küche und auch den Boden gern übernehmen.
    Gestern bekamen wir dann eine Mail vom Verwalter, der uns ohne Angaben von Gründen mitteilte, dass er von der Vormieterin informiert worden ist, dass die Küche am Wochenende entfernt worden ist. Wir sollten uns diese Woche doch bitte bei ihm melden um mit ihm über die Übernahme des Bodens zu sprechen.
    Also haben wir nur die mündlichen Aussagen des Verwalters und die Mails als Nachweis. Der Verwalter ist die ganze Zeit sozusagen der Vermittler für alles.


    Lieben Dank für deine Mühen und liebe Grüß

  • Hallo Neckar7,
    hier sollte doch erst mal geklärt werden, welche (nachweisbar, schriftlich) Kompetenzen der Verwalter überhaupt hat.
    die mündlichen Aussagen des Verwalters und die Mails als Nachweis sind für mich keine Beweise.

  • Ich sehe hier keine konkrete vertragliche Vereinbarung mit dem Vermieter, dass Ihr die Küche bekommt.

    Vielmehr hat hier nur der Verwalter den Kontakt zwischen Euch und dem Vormieter vermittelt. Wenn es sich der Vormieter nun anders überlegt, kann nicht der Verwalter in die Haftung genommen werden.

    Letztendlich hättet Ihr die Küche ja auch nicht gemietet, sondern vom Vormieter gekauft.

    Was soll der Vermieter damit zu tun haben, wenn Vormieter und Nachmieter einen Handel beschließen?

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Hallo Neckar7,
    hier sollte doch erst mal geklärt werden, welche (nachweisbar, schriftlich) Kompetenzen der Verwalter überhaupt hat.
    die mündlichen Aussagen des Verwalters und die Mails als Nachweis sind für mich keine Beweise.

    Lös dich mal von der Idee, dass elektronische Kommunikation nicht nachweisbar ist. Überall da wo keine Schriftform gesetzlich vorgeschrieben ist, reichen emails als Nachweis regelmäßig aus- insbesondere dann, wenn der Gesprächspartner antwortet.

    Die Fragen hier sind doch stattdessen: war die Mail des Verwalters ein Angebot, dass durch Annahme zum Kaufvertrag geführt hat? und war der Verwalter dazuberechtigt? Hier kommt es erstmal auf den Wortlaut der Mail an.

  • Die Fragen hier sind doch stattdessen: war die Mail des Verwalters ein Angebot, dass durch Annahme zum Kaufvertrag geführt hat? und war der Verwalter dazu berechtigt? Hier kommt es erstmal auf den Wortlaut der Mail an.


    Einzig und allein darauf kam es mir an.

  • Die Fragen hier sind doch stattdessen: war die Mail des Verwalters ein Angebot, dass durch Annahme zum Kaufvertrag geführt hat? und war der Verwalter dazu berechtigt? Hier kommt es erstmal auf den Wortlaut der Mail an.


    Einzig und allein darauf kam es mir an.

  • Ich verstehe gar nicht, warum hier dauernd über ein Angebot oder eine Vollmacht des Verwalters gesprochen wird.

    In einer Antwort steht geschrieben:

    Zitat

    Nach einige Tagen schrieb uns der Verwalter im Auftrag der alten Mieterin per Mail, dass sie für die Küche und den Boden 350€ haben möchten.

    Wie kommt man hier auf die Idee, dass der Verwalter hier im entferntesten als Verkäufer auftritt? Es handelt sich um das Eigentum des Vormieters. Er hat hier vermutlich lediglich zwischen Käufer und Verkäufer vermittelt.

    Vermutlich ist das so gelaufen:

    Vormieter: "Herr Verwalter, wir haben keine Verwendung für die Küche und Laminat. Können Sie mal fragen, ob der Nachmieter Interesse hat?

    Vermieter: "ich trag Ihr Anliegen mal weiter. Was stellen Sie sich als Preis vor"?

    Vermieter: "Frau Nachmieterin, haben Sie Interesse die Küche und Laminat vom Vormieter für 350 € zu übernehmen?"

    Diese Vermittlung hätte auch die Putzfrau übernehmen können.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

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