Übergabe der Wohnung - laut Vermieter nicht vermietbar

  • Guten Morgen,

    ich hoffe sehr das Sie mir helfen können. Zu mir: Ich bin ein Alleinerziehender Vater und habe leider kein Geld für die Gerichtskosten oder Anwälte, falls diese dann auf mich zukommen sollten und ich dann noch unrecht bekommen sollte deshalb wende ich mich an Sie.

    Folgender Fall: Ich habe vor 16 Jahren eine Wohnung unrenoviert übernommen. Ich habe diese dann komplett in Stand gesetzt! Was heißt:(Neuer Boden, Heizkörpergestrichen, Bad renoviert dann habe ich noch 4 alte Lagen Tapete abgekratzt und diese neu Tapeziert und in einen dezenten Gelb gestrichen zusätzlich habe ich die Türzargen auch neu lackiert. Ich habe keinen Mietnachlass dafür erhalten oder irgendeine Art Ausgleich dafür! Einen Mietvertrag dazu haben wir damals auch nicht gemacht. Ich habe lediglich 4 Zeugen die mir bei der renovieren geholfen haben.

    Jetzt habe ich am 15 August fristgemäß gekündigt. Gestern kam der Vermieter zu mir und sagte mir, dass ich die Türzargen neu lackieren muss, da das weiß abgesplittert ist. Was man dazu sagen muss ist, dass die Zargen 60 Jahre alt sind und dementsprechend aus sehr sehr anfällig sind. Dann soll ich das denzente Gelb weiß streichen! Was ich auch nicht einsehe, da ich ja bei Einzug die Wohnung komplett neue Tapeziert und gestrichen habe. Vorher waren da 4 Lagen alte Tapeten drauf. Zusätzlich soll ich den Boden auch neu machen, da dieser Kratzer hat!! Ja bitte ich wohne mit meine Kindern da 16 Jahre drinnen. Natürlich hat der Kratzer etc.

    Jetzt seine Aussage und die macht mir eben Angst. Ich zitiere. "Falls ich das nicht machen werde würden wir uns vor Gericht wiedersehen". Jetzt meine Fragen!
    1. Muss ich wirklich die Tapeten streichen und die Türzargen +Heizkörper neu Lackieren ?
    2. Wenn es vor Gericht geht und er behauptet, dass er die Wohnung in dem Zustand nicht wieder vermieten kann. Muss ich dann für die Mietausfälle aufkommen oder muss er die selber renovieren und ich muss dann für die Renovierungskosten aufkommen? Denn so ein Gerichtsprozess kann sich ja lange hinziehen?

    Man muss dazu sagen ich habe in den 16 Jahren nach der großen Wohnung Renovierung nicht mehr viel gemacht.

    Ich bin echt am verzweifeln denn ich kann mir so was absolut nicht leisten dann würde alles ersparte was ich habe dafür verloren gehen :(

    Ich bedanke mich im Voraus und hoffe um eure Hilfe

  • Hallo,

    ich weiß nicht, wie eine Wohnung nach 16 Jahren ohne Renovierung aussieht, allerdings ist wahrscheinlich die eine oder andere Renovierung fällig.

    Wenn du die Wohnung nachweislich unrenoviert übernommen hast, dann musst du sie allerdings nicht renoviert übergeben. Lediglich Schäden müssen behoben werden. D.h. du musst die Wohnung frei von Beschädigungen und besenrein übergeben.

    Ein dezentes gelb wäre nach derzeitiger Rechtsprechung keine Beschädigung.
    Der Vermieter hat ohnehin nicht das Recht die Wohnung bis zum Ausgang eines evtl. Prozesses leer stehen zu lassen und, falls er gewinnt, sie anschließend auf deine Kosten renovieren zu lassen. Er müsste, wenn er sich im Recht sieht, die Wohnung renovieren lassen und vermieten. Für die Renovierungskosten und den Mietausfall während der Renovierung könnte er dich haftbar machen. Aber in deinem Fall hat er keinen Anspruch auf eine komplette Renovierung, so dass selbst im schlimmsten Fall nur ein kleiner Anteil an dich berechnet werden könnte.

    Gruß
    H H

  • Jetzt habe ich am 15 August fristgemäß gekündigt.


    Hallo,
    Du hast wohl eine Jahreszahl vergessen. Info: Wohnraummietverträge enden regelmässig zum Monatsletzten. Der Vermieter kann eine Verbesserung der Mietsache nicht verlangen. Dass Du keinen Mietvertrag hast und ein Übergabeprotokoll fehlt, ist leider Dein Pech... Ich würde die Mietsache besenrein und ohne Beschädigungen übergeben, vorher mit dem VM eine Vorabnahme machen.

  • Hallo,
    Du hast wohl eine Jahreszahl vergessen. Info: Wohnraummietverträge enden regelmässig zum Monatsletzten. Der Vermieter kann eine Verbesserung der Mietsache nicht verlangen. Dass Du keinen Mietvertrag hast und ein Übergabeprotokoll fehlt, ist leider Dein Pech... Ich würde die Mietsache besenrein und ohne Beschädigungen übergeben, vorher mit dem VM eine Vorabnahme machen.

    Hallo Bernie,

    dass die Jahreszahl fehlt siehst du, aber dass eine Vorabbesichtigung schon stattgefunden hat nicht???

    Lies dir deine letzten 7.853 Beiträge mal durch. Du trägst doch nur zur Verwirrung bei und hilsft nicht die Bohne.

    Wenn es kein Übergabeprotokoll gibt, ist das kein Nachteil für den Mieter, sondern eher ein Vorteil. Der Vermieter müsste nachweisen, dass die Wohnung komplett renoviert war, was er jetzt nicht kann. Gleiches gilt für den Mietvertrag. Ohne Mietvertrag keine Übertragung der Schönheitsreparaturen, damit auch keine Verpflichtung zu streichen.

    Gruß
    H H

  • H Hamburg:

    "dass die Jahreszahl fehlt siehst du, aber dass eine Vorabbesichtigung schon stattgefunden hat nicht???"
    - Ist beides innerhalb eines Satzes nachzulesen, Zitat: "Jetzt habe ich am 15 August fristgemäß gekündigt. Gestern kam der Vermieter zu mir und sagte mir, dass ich..."
    Zumindest mir ist aufgefallen, dass o.a. Datum missverständlich sein muss, denn jetzt haben wir Juli, erst nächsten Monat August...:rolleyes:

    "Lies dir deine letzten 7.853 Beiträge mal durch. Du trägst doch nur zur Verwirrung bei und hilsft nicht die Bohne."
    - Beweise? Bist Du sicher, dass Dir diese Art von Kritik bzw. unangebrachte Ausdrucksweise zusteht???

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