Hallo Leute, ich habe in meinem neuen Mietvertrag eine Vertragsklausel, die ich irgendwie nicht sehr toll finde und die ich gerne überprüfen lassen möchte. Und zwar geht es in der Vertragsklausel darum, dass der Vermieter oder sein Beauftragter das Mietobjekt, nach rechtzeitiger Ankündigung beim Mieter und zu angemessener Tageszeit, besichtigen oder besichtigen lassen kann. Irgendwie möchte ich dieses nicht, solange kein Auszug oder eine Reparatur bzw. Instandsetzung bevorsteht. Halte das für eine Beeinträchtigung meiner Privatsphäre, denn was hat es den Vermieter zu interessieren, wie ich in seiner Wohnung lebe, solange ich die Miete zahle? Kann ich dieser Klausel widersprechen?
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