Moin,
im Wohnzimmer ist der beim Einzug bereits vorhandene elektrische Rollladen defekt. Der Vermieter hat sich das angeschaut und gemeint, das wäre zu teuer das zu reparieren. Er würde den aufgesetzten Motor abbauen und der Gurt wäre dann halt wieder manuell zu bedienen.
Ist das so einfach möglich, dass der Vermieter eine beim Einzug vorhandene Einrichtung eigenständig abbaut? Das ist an sich kein großes Thema. Und doch würde mich die Rechtslage da interessieren.
Danke für alle weiterführenden Antworten!