Mietkürzung möglich?

  • Hallo zusammen,

    seit Oktober 2016 wird das Mietshaus in dem ich wohne renoviert/modernisiert. Dies sollte bereits im Februar 2017 abgeschlossen sein. Die Arbeiten dauern jedoch bis heute an.

    Zu den Umbauarbeiten gehört u. a. eine offene Terrasse im Erdgeschoss, die von außen über eine Treppe zu erreichen ist. Dies stellt m. M. n. ein erhebliches Sicherheitsrisiko ( Einbruch ) dar, da hier kein Törchen o. ä. vorhanden ist.

    Dies sollte laut Vermieter längst eingebaut werden.

    Habe ich die Möglichkeit hier etwas mit einer Mietminderung ( in welcher Höhe? ) zu erreichen?

    Danke im voraus
    Butters

  • Zu den Umbauarbeiten gehört u. a. eine offene Terrasse im Erdgeschoss, die von außen über eine Treppe zu erreichen ist. Dies stellt m. M. n. ein erhebliches Sicherheitsrisiko ( Einbruch ) dar, da hier kein Törchen o. ä. vorhanden ist.
    Dies sollte laut Vermieter längst eingebaut werden.
    Habe ich die Möglichkeit hier etwas mit einer Mietminderung ( in welcher Höhe? ) zu erreichen?


    Gegenfrage: Sicherlich hast Du mit Deinem Vermieter schon mal darüber gesprochen. Was hat er gesagt?

  • Eine Terrasse, die von aussen über eine Treppe zu erreichen ist, stellt m.E. kein besonderes Sicherheitsrisiko dar, nur weil kein
    Törchen vorhanden ist. (was meinst du mit Törchen eigentlich, verkleinertes Tor, oder was?)
    Bekanntlich wird im EG auch über Fenster eingebrochen.
    Mit Mietminderung würde ich an deiner Stelle nicht vorschnell drohen, ist vielfach ein Punkt für Unfrieden. Fragt sich nur was einem "Frieden" wert ist und wie sich der VM verhält.

  • Meiner Meinung nach stellt das durchaus ein Sicherheitsrisiko dar, weil jeder der dort hergeht leichten Zugang direkt über die Treppe zur Terrasse und somit auch zur Wohnung, hat. ( Diese verfügt zwar über Rolläden, diese können aber herausgerissen werden)

    Den Begriff "Törchen" muss ich, denke ich, nicht näher erläutern...

  • Sollte von der Terrasse zur Wohnung keine abschließbare Türe vorhanden sein, also nur ein Rolladen, gebe ich dir Recht. Praktisch ein unmöglicher Zustand. Deinen #1 könnte man so verstehen, dass die Terrasse ganz leicht, ohne Törchen, zugänglich ist.

  • Sollte von der Terrasse zur Wohnung keine abschließbare Türe vorhanden sein, also nur ein Rolladen, gebe ich dir Recht. Praktisch ein unmöglicher Zustand.


    Es soll aber auch Terassen bzw. Balkons geben, die über eine Tür zugängig sind...

  • Sollte von der Terrasse zur Wohnung keine abschließbare Türe vorhanden sein, also nur ein Rolladen, gebe ich dir Recht. Praktisch ein unmöglicher Zustand.


    Es soll aber auch Terassen bzw. Balkons geben, die über eine Tür zugängig sind...

  • Meiner Meinung nach stellt das durchaus ein Sicherheitsrisiko dar, weil jeder der dort hergeht leichten Zugang direkt über die Treppe zur Terrasse und somit auch zur Wohnung, hat. ( Diese verfügt zwar über Rolläden, diese können aber herausgerissen werden)

    Den Begriff "Törchen" muss ich, denke ich, nicht näher erläutern...

    Hallo,

    ein Törchen, das Einbrecher abschreckt, wie witzig.

    Die meisten Erdgeschosswohnungen haben ein erhöhtes Einbruchsrisiko, selbst wenn die Terasse nicht so leicht zugänglich ist. Leider sind die wenigestens Einbrecher kletterfaule Zwerge, die sich durch eine Pforte aufhalten lassen. Wenn du sogar Rolläden hast, dann wird es nicht am Terassenzugang leigen, wenn jemand bei dir einbricht.

    Ein Mietminderung ist da weder möglich noch angemessen. Aber du scheinst einer dieser Genossen zu sein, der wegen jedem Scheiß versucht die Miete zu mindern.

    Gruß
    H H

    Viele wissen nicht was der Unterschied zwischen einem Törchen, einer Pforte und einer Tür ist. Kannst du uns mal erleuchten.

  • Viele wissen nicht was der Unterschied zwischen einem Törchen, einer Pforte und einer Tür ist. Kannst du uns mal erleuchten.


    Zusatz: und einer abschliessbaren (bzw. verriegelbaren) Tür.

  • Viele wissen nicht was der Unterschied zwischen einem Törchen, einer Pforte und einer Tür ist. Kannst du uns mal erleuchten.


    Zusatz: und einer abschliessbaren (bzw. verriegelbaren) Tür.

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