Hallo,
mein Mann und ich sind vor 4 Monaten in eine Altbauwohnung gezogen in der keine Schallschutzdämmung vorgenommen wurde, was wir vor Abschluss des Mietvertrages nicht wussten.
Nun haben wir sowohl Unter- als auch Obermieter, die es mit der Gemeinschaftlichkeit in einem Mietshaus, was die Lärmbelästigung angeht, nicht so ernst nehmen.
Zu Beginn haben wir mit beiden Partein mehrmals das Gespräch gesucht und sie über die Lärmbelästigung informiert.
Jedes Mal wurde uns Besserung versprochen, die nicht lang anhielt.
Wir haben die Ruhestörungen bereits unserer Hausverwaltung gemeldet und auch ein Protokoll über die Störungen angefertigt.
Unsere Hausverwaltung scheint unser Problem nicht wirklich zu interessieren. Sie sagten uns, dass das die Mieter unter sich klären müssten.
Als wir die Beschwerde bei der Hausverwaltung schriftlich einreichten, haben wir ihnen eine Frist von 14 Tagen gesetzt um die Umstände abzustellen.
Zudem möchten wir von unserer HV über die Maßnahmen informiert werden, die sie gegen unsere Störer vornehmen um auf aktuellem Stand zu sein.
Nun hat unsere HV uns eine E-Mail geschickt, dass sie die Untermieter telefonisch erreicht haben und diese Besserung geloben. Somit erfolgte keine schriftliche Abmahnung durch die HV an diese Mieter.
Die Situation spitzt sich immer weiter zu, auch haben wir bereits die Polizei gerufen.
Nun zu unserem Problem:
Wir möchten schnellstmöglich aus dieser Wohnung ausziehen. Leider ist im Mietvertrag eine Klausel enthalten, die eine fristgerechte Kündigung seitens des Vermieters sowie Mieters innerhalb eines Jahres ausgeschlossen sind und wir könnten somit fristgerecht erst im Januar 2012 ausziehen.
Aber bis dahin sind unsere Nerven am Ende.
Unsere HV teilte uns mit, dass wir nur ausziehen könnten, wenn wir einen Nachmieter finden.
Wir fragen uns nun, ob wir mit einer Einbehaltung der Miete für 2 Monate die fristlose Kündigung durch den Vermieter "erzwingen" können. Denn uns wurde auch gesagt, dass falls man die Miete zu einem späteren Zeitpunkt nachzahlt, die Kündigung hinfällig wäre.
Zudem, welche Konsequenzen könnten uns ereilen, falls wir diesen Weg gehen würden - rechtliche Schritte durch den Vermieter?.
Wir haben nun auch in diversen Foren recherchiert und den § 569 Abs. 2 BGB gefunden.
Wonach der Mieter anscheinend wegen Störung des Hausfriedens durch andere Mieter fristlos kündigen kann.
Eine Mietkürzung, wie uns unsere HV mitteilte, um 5% würden wir schwer beim Vermieter durch bekommen und ein "Herausklagen" der anderen Mieter würde der Vermieter nicht vornehmen, da es zu teuer ist.
Eine Mietkürzung hilft uns in dieser Situation sowieso nicht weiter, wir wollen einfach schnellstmöglich hier raus.
Vielleicht hat jemand von euch eine Idee oder kann uns in unseren Gedanken etwas bekräftigen.
Danke schon mal,
lucaroli