Hallo liebes Forum ![]()
Bei meiner Freundin steht demnächst ein Umzug an und die alte Wohnung hat im Laufe der Zeit ein paar Mängel bekommen..
Zum Beispiel eine Holztreppe (es ist eine Maisonette-Wohnung) hat inzwischen einige Kratzer und ein paar Kerben, diese war bei Einzug wie Neu! Oder im oberen Bad ist seit längerem Schimmel an dem Fensterrahmen (Schrägfenster).
Jetzt bin ich der Meinung dass sowas vom Vermieter übernommen werden muss da es keine vorsätzliche Beschädigung war. Wie ist da nun die Rechtslage?
Ich sage schon einmal Danke im Vorraus und freue mich auf eure Hilfe/Meinungen.
VG
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