Event. Kündigung Eigenbedarf

  • Hallo, wie wir vor kurzem erfahren haben soll unsere Wohnung verkauft werden. Kann mir jemand Informationen über das Vorkaufsrecht geben. Ebenfalls habe ich im BGB gelesen das es sogenannte Sperrfristen gibt. Trifft das bei uns zu.

    Vielen Dank

  • Sperrfristen gibt es nur, wenn ein Haus in Eigentumswohnungen aufgeteilt wird.
    Wenn die Wohnung bereits eine Eigentumswohnung ist, übernimmt der neue Eigentümer den bestehenden Mietvertrag. Und nach dem könnte er dann auch wegen Eigenbedarf kündigen, sofern kein Kündigungsausschluss oder dergleichen vereinbart war.

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